ARGE Insolvenzrecht & Sanierung

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Law Practice

ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV).

About us

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von rund 1.430 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Unser Ziel ist es, als Berufsfachverband die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern, Fragen des Insolvenzrechts und der Sanierung von Unternehmen in der Krise zu erörtern und zur Fortbildung auf diesen Gebieten beizutragen. Um sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene die Möglichkeit zur Fortbildung und zum Netzwerken zu geben, veranstalten wir jährlich den Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin und den Europäischen Insolvenzrechtstag in Brüssel. Außerdem schreiben wir seit 2017 einen Wissenschaftspreis aus, um Impulse aus der Wissenschaft für die Praxis zu fördern. Twitter: https://twitter.com/argeinso Impressum: https://arge-insolvenzrecht.de/de/impressum

Website
https://arge-insolvenzrecht.de/de/
Industry
Law Practice
Company size
2-10 employees
Headquarters
Berlin
Type
Nonprofit

Locations

Updates

  • Wie spreche ich psychisch kranke Menschen an? Wann hilft Verständnis, wann verleiten lange Fristen dazu, dass nichts passiert? Sind psychisch kranke Menschen überschuldet oder zahlungsunfähig, können sich die Schwierigkeiten verstärken. Manchmal sind die Zahlungsschwierigkeiten aber auch eine Folge der psychischen Erkrankung. Wir wollen in diesem Seminar helfen, aus medizinischer Sicht die Kenntnisse über verschiedene psychische Erkrankungen und das Verständnis für ihre Folgen zu stärken, damit Berater und Verwalter im Umgang mit den kranken Insolvenzschuldnern angemessen reagieren können. Blicken Sie über den Tellerrand hinaus und melden Sie sich an: https://lnkd.in/euurD-JU Dr. Anne Deike Riewe Dr. Claudia R. Cymutta

  • Das EU-Gericht hat entschieden, dass die Beihilfen für die Fluglinie Condor im Jahr 2019 nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook nichtig waren. Der deutsche Staat hatte über die Förderbank KfW ein Darlehen gegeben und die Fluglinie gerettet. Das EU-Gericht war der Ansicht, die Europäische Kommission hätte für die Genehmigung der "Umstrukturierungshilfen" ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen. Der irischen Fluglinie Ryanair wurde vom EU-Gericht im Hinblick auf die Verletzung ihrer Verfahrensrechte recht gegeben, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses konnte Ryanair dagegen nicht rügen. Die EU-Kommission muss das Prüfverfahren jetzt nachholen. Gegen die Entscheidung kann Rechtsmittel vor dem EuGH eingelegt werden. Die Entscheidung des EU-Gerichts finden Sie hier: https://lnkd.in/eMGebHyv

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    Am Mittwoch, den 8. Mai fällt das Gericht der Europäischen Union sein Urteil im Fall Ryanair gegen die European Commission über die Vereinbarkeit von EU-Recht mit den Umstrukturierungsbeihilfen für die Fluggesellschaft Condor. Geklagt hatte die Fluggesellschaft Ryanair gegen eine von der European Commission bewilligte staatliche Beihilfe aus Deutschland. In ihrer Klage auf Nichtigkeit der Umstrukturierungsbeihilfe beruft sich die Klägerin unter anderem darauf, dass die staatliche Beihilfe nicht in den sachlichen Geltungsbereich der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien falle und der für Condor vorliegende Umstrukturierungsplan darüber hinaus auch nicht geeignet sei, eine langfristige Wirtschaftlichkeit der Fluggesellschaft wiederherzustellen, ohne dabei auf weitere staatliche Hilfen angewiesen zu sein. Das Urteil wird nun im Hinblick auf die Klärung der Erfordernisse für Umstrukturierungsbeihilfen mit Spannung erwartet. Die Klageschrift in voller Länge finden Sie hier: https://lnkd.in/dWrDCt58 Haben Sie Erfahrung mit diesem Thema? Schreiben Sie uns diese gerne in die Kommentare. #europeancommission #umstrukturierungsbeihilfen #arge

    Language of document :

    curia.europa.eu

  • Wir freuen uns, dass das Mentee-Programm beim Deutschen Insolvenzrechtstag (#DIT) einmalige Erfahrungen ermöglicht hat!

    Last but not least berichtet noch Paul Ackermans in unserer #Mentee-Reihe über seine Eindrücke beim diesjährigen #DIT. Paul ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei ECKERT in Hannover und war bereits zum zweiten Mal beim DIT dabei. ❓ Welche beim DIT behandelten Themen haben dich am meisten interessiert? "Aus persönlichen Gründen hat mich die Veranstaltung “Der Einfluss des Gesellschafters auf Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren – besteht Korrekturbedarf?” besonders angesprochen, da ich die aktuelle Rechtsprechung rund um das StaRUG privat intensiv verfolgt habe. Der dort gebotene Praxiseinblick namhafter Experten war insofern für mich äußerst aufschlussreich. Ich bin gespannt, wie das StaRUG-Verfahren in den kommenden Jahren angenommen wird und welche offenen Fragestellungen höchstrichterlich aufgeklärt werden."   ❓ Was war dein Highlight beim DIT 2024? "Obschon der DIT viele nennenswerte Momente aufwies, fällt mir die Beantwortung dieser Frage erstaunlich leicht. Auf dem National-Bank-Abend kam ich mit zwei weiteren Mentees in entspannter Atmosphäre mit Prof. Dr. Schoppmeyer ins Gespräch. Aus meiner kurzen Frage zu Lösungsklauseln entwickelte sich ein zweistündiger Austausch. Neben weiteren Fragestellungen innerhalb des Insolvenzrechts kam Prof. Dr. Schoppmeyer auch auf davon losgelöste Themen zu sprechen. Er gab zusätzliche Einblicke in die Rolle der Rechtsprechung innerhalb einer Gesellschaft und riss weitere rechtsphilosophische Fragestellungen an. Über die dort mitgenommenen Denkanstöße werde ich in Jahren noch nachdenken. Mit dieser einmaligen Erfahrung kann dieses Jahr kein anderes Highlight konkurrieren." ❓ Hast du Ideen oder Anregungen, wie das Mentoring-Programm zukünftig besser ausgestaltet werden könnte? "Hier ist nicht viel anzuführen. Es könnten weitere Wege gefunden werden, um alle Mentees in den Austausch mit den erfahrenen Teilnehmern zu bringen. Trotz der insgesamt äußerst entspannten Atmosphäre ist für einige Mentees sicherlich noch immer eine Hemmschwelle vorhanden, andere Teilnehmer anzusprechen." Vielen Dank für deinen Bericht, lieber Paul!

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    Am Mittwoch, den 8. Mai fällt das Gericht der Europäischen Union sein Urteil im Fall Ryanair gegen die European Commission über die Vereinbarkeit von EU-Recht mit den Umstrukturierungsbeihilfen für die Fluggesellschaft Condor. Geklagt hatte die Fluggesellschaft Ryanair gegen eine von der European Commission bewilligte staatliche Beihilfe aus Deutschland. In ihrer Klage auf Nichtigkeit der Umstrukturierungsbeihilfe beruft sich die Klägerin unter anderem darauf, dass die staatliche Beihilfe nicht in den sachlichen Geltungsbereich der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien falle und der für Condor vorliegende Umstrukturierungsplan darüber hinaus auch nicht geeignet sei, eine langfristige Wirtschaftlichkeit der Fluggesellschaft wiederherzustellen, ohne dabei auf weitere staatliche Hilfen angewiesen zu sein. Das Urteil wird nun im Hinblick auf die Klärung der Erfordernisse für Umstrukturierungsbeihilfen mit Spannung erwartet. Die Klageschrift in voller Länge finden Sie hier: https://lnkd.in/dWrDCt58 Haben Sie Erfahrung mit diesem Thema? Schreiben Sie uns diese gerne in die Kommentare. #europeancommission #umstrukturierungsbeihilfen #arge

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    curia.europa.eu

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    Wer kommt heute zum Regionaltreffen? Wir freuen uns auf eine große Gruppe! Danke an Nicole Riedemann!

  • In wenigen Wochen beginnt in Brüssel der diesjährige Europäische Insolvenzrechtstag #EIRC, das Programm für die diesjährige 13. Ausgabe steht nun fest. Am 20. und 21. Juni dürfen sich die Teilnehmenden vor allem auf die folgenden Themenschwerpunkte freuen: #RealEstate, #Harmonisierung, #Prävention und #Digitalisierung. Am zweiten Tag der Tagung, am Freitag, den 21. Juni 2024, wird es im Rahmen des #DigitalFriday um Digitalisierungspläne der Europäischen Kommission sowie um #Blockchain und #Krypto gehen. Der EIRC findet auch in diesem Jahr im Stanhope Hotel in Brüssel statt, die Konferenzsprache ist Englisch. Unsere Pressemitteilung zum Programm finden Sie hier: https://lnkd.in/e8Cy8TYX Zum Programm und zur Anmeldung gelangen Sie über: https://lnkd.in/eNHBmxGT European Commission Working Group Europe - Insolvency and Restructuring Wing of the DAV (German Bar Association) Daniel Fritz Ivo-Meinert Willrodt Florian Bruder Andreas Spahlinger Peter Hoegen Patrick Ehret Dr. Katrin Stohrer Dr. Frank Kebekus Axel W. Bierbach

  • Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag Änderungen zum Entwurf des Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetzes beschlossen. Der Bundesrat schlägt vor, dass Gemeinden nur dann eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, wenn das jeweilige Bundesland eine entsprechende Regelung per Rechtsverordnung zugelassen hat. Hintergrund sind Praktiken, bei denen Immobilien in Zwangsversteigerungen ersteigert werden, ohne dass letztlich der Kaufpreis gezahlt wird. Da die Ersteigerer bereits mit dem Zuschlag Eigentümer werden, können sie trotzdem über einen längeren Zeitraum - bis zur nächsten Versteigerung - Mieteinnahmen kassieren. Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier: https://lnkd.in/ezz2GC_n Der Deutscher Anwaltverein (DAV) hat den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme 3/24 abgelehnt, da das Instrument der gerichtlichen Verwaltung nicht in den Regelungsrahmen des ZVG passt und für die Gemeinden wegen der Sanierungspflicht des gerichtlichen Verwalters keine Kostenentlastung zu erwarten ist: file:///C:/Users/Cymutta/Downloads/dav-sn-3-24-refe-schrottimmobilien-missbrauchsbekaempfungsg-2.pdf

    TOP022=0127-24(B)=1043.BR-26.04.24

    bundesrat.de

  • Der 13. Europäische Insolvenzrechtstag (#EIRC) lockt am 20./21. Juni wieder zu einem abwechslungsreichen Programm nach Brüssel. Der Digital Friday befasst sich u.a. mit Krypto-Asset in Insolvenzverfahren, der Branchenfokus liegt auf der Immobilienbranche, die mit der Home Office Kultur und den gestiegenen Zinsen und Baukosten gleich mehreren Herausforderungen begegnen muss. Melden Sie sich direkt an und genießen Sie interessante Diskussionen, Informationen direkt aus der Europäischen Kommission und den Festabend im Atomium: https://lnkd.in/eXAG6vrw

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