Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler der Arbeitsgemeinschaft
Insolvenzrecht und Sanierung
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
mit dieser Internetseite möchten wir Ihr Ihnen die Arbeitsgruppe „Junge
Insolvenzrechtler“ vorstellen.
Wer wir sind:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ wurde von der
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und dem FORUM Junge
Anwaltschaft gemeinsam im Dezember 2008 gegründet und richtet sich
an junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte , deren berufliches
Interesse im Bereich des Insolvenzrechts liegt. Seit der Gründung
ist die Zahl der Mitglieder innerhalb von 18 Monaten auf über 100
angewachsen.
Was wir wollen:
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Nachwuchsförderung junger Kollegen,
die sich im Schwerpunkt mit dem Insolvenzrecht befassen. Es werden die
Belange der insol-venzrechtlichen Berater genauso wie der Kollegen, die
als oder beim Insolvenzverwalter beschäftigt sind berücksichtigt.
Wir möchten diesen jungen Kollegen nicht nur die Möglichkeit
günstiger Fortbildungen bieten, sondern darüber hinaus eine
Plattform schaffen, um sich mit anderen Kollegen auszutauschen.
Was wir tun:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ bietet zweimal
jährlich Fortbildungs-veranstaltungen zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen
Themengebieten an. Sie unterhält diese Internetseite, auf der Aktuelles
und Wissenswertes zur Arbeitsgruppe eingestellt wird. Die von der Mitgliederversammlung
gewählten Mitglieder des Gruppenbeirats bestehen aus einem Sprecher
und 4 Beisitzern. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen im
fachlichen und organisatorischen Bereich und bieten jungen Rechtsanwälten
gerne Hilfestellung an.
II. Wie werde ich Mitglied?
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat für Mitglieder
des FO-RUM Junge Anwaltschaft eine „Juniormitgliedschaft“ eingeführt.
Um „Juniormitglied“ zu werden und der Arbeitsgruppe „Junge
Insolvenzrechtler“ beitreten zu können, müssen die nachfolgend
genannten Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein (darüber im DAV)
- Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft
- Mitgliedschaft in der
ARGE Insolvenzrecht und Sanierung
Die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung kostet einen
Mitgliedschaftsbeitrag von 10,00 € im Jahr. Diese sog. „Juniormitgliedschaft“ gilt
für die Dauer von höchstens 5 Jahren ab Beitritt zur ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung. Nach dem zeitlichen Ablauf der Juniormitgliedschaft wird
diese automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung umgewandelt, zu einem Jahresbeitrag von 130,00 €.
Geht eine der genannten vier Voraussetzungen verloren, erlischt auch
die „Juniormitgliedschaft“.
Auf der Homepage der ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung sowie unter
diesem Link kann das Beitrittsformular als pdf-Datei heruntergeladen
werden.
Im 2-Jahres-Turnus wählt die Mitgliederversammlung
einen Arbeitsgruppenspre-cher und 4 Beisitzer. Dieser Gruppenbeirat organisiert
die Fortbildungsveranstal-tungen, pflegt die Internetseiten und ist das „Sprachrohr“ für
junge Insolvenzrechtler.
Interessiert? Dann melden Sie sich doch gleich an!
III. Beiratsmitglieder
1. Sprecherin
Ilka Spriestersbach ist Rechtsanwältin
in Koblenz und seit ihrer Zulassung im Jahre 2005 Mitglied des FORUM
Junge Anwaltschaft, für
das sie seit 2007 auch Regionalbeauftragte für den LG-Bezirk Koblenz
ist. Sie führt außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
für Verbraucher durch und begleitet diese bis zur Eröffnung
des IK-Verfahrens. Außerdem vertritt sie sowohl Gläubiger
als auch Schuldner gerichtlich und außergerichtlich und ist im
Bereich des Forderungsein-zugs tätig.
2. Beisitzer
Rechtsanwältin Gabriele Janlewing mit Kanzleisitz in Duisburg,
ist sowohl Fachanwältin für Insolvenzrecht als auch Fachanwältin
für Familienrecht in der Rechtsanwaltssozietät Henning und
Janlewing.
Seit dem Sommersemester 2005 ist sie an der Evangelischen Fachhochschule
Bochum als Lehrbeauftragte im Fachbereich Sozialarbeit für das Thema
rechtliche Grundlagen der Schuldnerberatung tätig. Daneben ist sie
Dozentin an der Fortbildungsakademie des Innenministerium des Landes
NRW und hält Vorträge im Bereich des Familienrechts für
verschiedene karitative Organisationen. Sie veröffentlicht und referiert
zum Thema „Schuldnerberatung“ seit ihrer Zulassung im Jahre
2003.
Rechtsanwalt Marco Martin ist seit 2003
im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zur Insolvenzordnung von Smid/Leonhard/Zeuner.
Seit 2006 wurde er in mehr als 250 Verfahren als Sachverständiger,
vorläufiger Insolvenzverwalter, Treuhänder und Insolvenzverwalter
in Köln, Essen und Dortmund bestellt. Er ist Partner der an 10 Standorten
vertretenen Kanzlei WZR Insolvenz GbR.
Rechtsanwalt Johannes Frenzel hat seinen
Kanzleisitz in Kaufbeuren und ist seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft
im Jahre 2005 im Bereich des
Insolvenzrechts, hier insbesondere als Insolvenzverwalter tätig.
Vor seinem Jurastudium hat Herr Frenzel eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten
in einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen in München gemacht.
Er ist als Insolvenzverwalter bei den Amtsgerichten Memmingen und Kempten
gelistet und betreut derzeit etwa 250 laufende Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.
IV. Veranstaltungen
- 10.09.2010, 09.30 bis 17.30 Uhr in Frankfurt / Main
„
Basic-Seminar Insolvenzrecht“ In diesem Seminar werden die Grundlagen
des Insolvenzrechts aus Berater- und Verwaltersicht vermittelt. Die
Veranstaltung ist besonders geeignet für Anfänger und Kanzleimitarbeiter.
Referenten: RA’in Ilka Ninette Spriestersbach, Koblenz
RA’in Gabriele Janlewing, Duisburg
RA Johannes Frenzel, Kaufbeuren
Ab 16 Uhr findet die Mitgliederversammlung statt.
- 03.12.2010, 09.30 bis 18.00 Uhr in Hamburg
Seminar für Fortgeschrittene zu den Themen „Steuerrechtliche
Probleme in der Insolvenz“ und „Die Haftung der Organe und
Gesellschafter der GmbH“
Dieses Seminar stellt im ersten Teil die typischen steuerlichen Probleme
sowie die Haftungsfallen für die insolvenzrechtlichen Berater und
die Insol-venzverwalter dar. Im zweiten Teil wird die Entwicklung der
Haftung der Organe sowie Gesellschafter nach der Einführung des
MoMiG aufgezeigt. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen
an Berater wie Verwalter, welche bereits über Erfahrungen im Insolvenzrecht
verfügen.
Referenten: Dr. Hans-Peter Rechel (Teil1) angefragt
Referent für Teil 2 noch nicht bekannt
Leitung der Arbeitsgruppe
Veranstaltungen
Anmeldung
Aktuelles
Zur Vereinfachung des Textes und ohne jegliche Diskriminierungsabsicht
der weiblichen Personen werden lediglich die Bezeichnungen „Rechtsanwälte“ und „Rechtsanwalt“ benutzt.
Damit sind immer Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte gemeint.
Dies gilt auch für andere hier genannte Berufsbezeichnungen.

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