Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht
und Sanierung
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
mit dieser Internetseite möchten wir Ihr Ihnen die Arbeitsgruppe
„Junge Insolvenzrechtler“ vorstellen.
Wer wir sind:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ wurde von der
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und dem FORUM Junge Anwaltschaft
gemeinsam im Dezember 2008 gegründet und richtet sich an junge Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte , deren berufliches Interesse im Bereich des Insolvenzrechts
liegt. Seit der Gründung ist die Zahl der Mitglieder innerhalb von
18 Monaten auf über 100 angewachsen.
Was wir wollen:
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Nachwuchsförderung junger Kollegen,
die sich im Schwerpunkt mit dem Insolvenzrecht befassen. Es werden die
Belange der insol-venzrechtlichen Berater genauso wie der Kollegen, die
als oder beim Insolvenzverwalter beschäftigt sind berücksichtigt.
Wir möchten diesen jungen Kollegen nicht nur die Möglichkeit
günstiger Fortbildungen bieten, sondern darüber hinaus eine
Plattform schaffen, um sich mit anderen Kollegen auszutauschen.
Was wir tun:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ bietet zweimal
jährlich Fortbildungs-veranstaltungen zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen
Themengebieten an. Sie unterhält diese Internetseite, auf der Aktuelles
und Wissenswertes zur Arbeitsgruppe eingestellt wird. Die von der Mitgliederversammlung
gewählten Mitglieder des Gruppenbeirats bestehen aus einem Sprecher
und 4 Beisitzern. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen im fachlichen
und organisatorischen Bereich und bieten jungen Rechtsanwälten gerne
Hilfestellung an.
II. Wie werde ich Mitglied?
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat für Mitglieder
des FO-RUM Junge Anwaltschaft eine „Juniormitgliedschaft“
eingeführt. Um „Juniormitglied“ zu werden und der Arbeitsgruppe
„Junge Insolvenzrechtler“ beitreten zu können, müssen
die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein (darüber im DAV)
- Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft
- Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung
Die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung kostet einen Mitgliedschaftsbeitrag von 10,00 € im
Jahr. Diese sog. „Juniormitgliedschaft“ gilt für die
Dauer von höchstens 5 Jahren ab Beitritt zur ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung. Nach dem zeitlichen Ablauf der Juniormitgliedschaft wird
diese automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung umgewandelt, zu einem Jahresbeitrag von 130,00 €. Geht
eine der genannten vier Voraussetzungen verloren, erlischt auch die „Juniormitgliedschaft“.
Auf der Homepage der ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung sowie unter
diesem Link kann das Beitrittsformular als pdf-Datei heruntergeladen
werden.
Im 2-Jahres-Turnus wählt die Mitgliederversammlung
einen
Arbeitsgruppenspre-cher und 4 Beisitzer. Dieser Gruppenbeirat organisiert
die Fortbildungsveranstal-tungen, pflegt die Internetseiten und ist das
„Sprachrohr“ für junge Insolvenzrechtler.
Interessiert? Dann melden Sie sich doch gleich an!
III. Beiratsmitglieder
1. Sprecherin
Ilka Spriestersbach ist Rechtsanwältin
in Koblenz und seit ihrer Zulassung im Jahre 2005 Mitglied des FORUM Junge
Anwaltschaft, für das sie seit 2007 auch Regionalbeauftragte für
den LG-Bezirk Koblenz ist. Sie führt außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
für Verbraucher durch und begleitet diese bis zur Eröffnung
des IK-Verfahrens. Außerdem vertritt sie sowohl Gläubiger als
auch Schuldner gerichtlich und außergerichtlich und ist im Bereich
des Forderungsein-zugs tätig.
2. Beisitzer
Rechtsanwältin
Silke Meeners mit Kanzleisitz in Bad Breisig (LG-Bezirk Koblenz) ist seit
ihrer Zulassung im Januar 2003 Mitglied des FORUM Junge Anwaltschaft.
Sie ist seit Januar 2004 im Bereich des Insolvenzrechts tätig, seit
August 2005 in eigener Kanzlei.
Seither wurde sie von 5 Insolvenzgerichten in RLP und NRW in rund 550
laufenden Verfahren als Insolvenzverwalterin und Treuhänderin bestellt.
Sie ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2007 auch regelmäßig
als Dozentin für Caritas / SKM bei der Fortbildung der dortigen Schuldnerberater
tätig. Daneben begleitet sie in ihrem Zulassungsbezirk (AG Sinzig)
Verbraucher durch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
und vertritt sie im eröffneten Insolvenzverfahren.
Rechtsanwältin
Dr. Anne Deike Riewe ist seit ihrer Zulassung 2008 im Insolvenz-recht
beratend bei CMS Hasche Sigle in Köln tätig. Im Rahmen ihrer
Promotion widmete sie sich den Auswirkungen der Insolvenz einer Vertragspartei
auf Verträge über urheberrechtlich geschützte Werke. Schwerpunkte
ihrer Tätigkeit liegen in der Prozessvertretung in Anfechtungsprozessen
sowie in der Beratung in Insolvenzsituationen, insbesondere mit internationalen
Bezügen. In der Neuen Zeitschrift für Insolvenzrecht berichtet
sie regelmäßig über Entwicklungen im internationalen,
europäischen und ausländischen Insolvenzrecht
Rechtsanwältin
Dr. Claudia R. Cymutta ist seit dem Jahr 2001 Anwältin und seit 2004
im Insolvenzrecht tätig. Nach mehrjähriger Tätigkeit in
einer mittelgroßen Wirtschaftskanzlei, in der sie vor allem mit
der Beratung im Gesellschaftsrecht und danach mit der Insolvenzverwaltung
befasst war, hat sie sich 2007 mit eigener Kanzlei in Mannheim selbstständig
gemacht. Ihre Schwerpunkte sind die Beratung von Schuldnern, Gläubigern
und Rechtsanwälten im Insolvenzrecht sowie die Betreuung und Schulung
von Existenzgründern. Sie veröffentlicht regelmäßig
Beiträge zum Insolvenzrecht in verschiedenen miet- und insol-venzrechtlichen
Zeitschriften. 2009 hat sie im Prewest Verlag eine umfangreiche Broschüre
zum Thema „Miete und Insolvenz“ veröffentlicht. Seit
2007 referiert sie für verschiedene Seminaranbieter vor Rechtsanwälten
und Richtern zum Spannungsfeld von Mietrecht und Insolvenzrecht.
Rechtsanwalt
Helge R. Heiner ist Partner in der Oldenburger Wirtschafskanzlei FOLKERTS
& HEINER RA-PartG. Er ist seit seiner Zulassung im Jahre 2004 ausschließlich
in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Den Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“
erwarb er im Jahre 2008. Der Schwerpunkt seiner insolvenzrechtlichen Tätigkeit
liegt in der anwaltlichen Vertretung von Schuldnern und Gläubigern
sowie im anwaltlichen Forderungseinzug.
IV. Veranstaltungen
Leitung der Arbeitsgruppe
Mitgliederliste
als pdf-Dokument
Veranstaltungen
Anmeldung
Aktuelles
Zur Vereinfachung des Textes und ohne jegliche Diskriminierungsabsicht
der weiblichen Personen werden lediglich die Bezeichnungen „Rechtsanwälte“
und „Rechtsanwalt“ benutzt. Damit sind immer Rechtsanwäl-tinnen
und Rechtsanwälte gemeint. Dies gilt auch für andere hier genannte
Berufsbezeichnungen.

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