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Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

mit dieser Internetseite möchten wir Ihr Ihnen die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ vorstellen.

Wer wir sind:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ wurde von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und dem FORUM Junge Anwaltschaft gemeinsam im Dezember 2008 gegründet und richtet sich an junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte , deren berufliches Interesse im Bereich des Insolvenzrechts liegt. Seit der Gründung ist die Zahl der Mitglieder innerhalb von 18 Monaten auf über 100 angewachsen.

Was wir wollen:
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Nachwuchsförderung junger Kollegen, die sich im Schwerpunkt mit dem Insolvenzrecht befassen. Es werden die Belange der insol-venzrechtlichen Berater genauso wie der Kollegen, die als oder beim Insolvenzverwalter beschäftigt sind berücksichtigt. Wir möchten diesen jungen Kollegen nicht nur die Möglichkeit günstiger Fortbildungen bieten, sondern darüber hinaus eine Plattform schaffen, um sich mit anderen Kollegen auszutauschen.

Was wir tun:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ bietet zweimal jährlich Fortbildungs-veranstaltungen zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Themengebieten an. Sie unterhält diese Internetseite, auf der Aktuelles und Wissenswertes zur Arbeitsgruppe eingestellt wird. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Gruppenbeirats bestehen aus einem Sprecher und 4 Beisitzern. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen im fachlichen und organisatorischen Bereich und bieten jungen Rechtsanwälten gerne Hilfestellung an.

II. Wie werde ich Mitglied?
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat für Mitglieder des FO-RUM Junge Anwaltschaft eine „Juniormitgliedschaft“ eingeführt. Um „Juniormitglied“ zu werden und der Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ beitreten zu können, müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zulassung als Rechtsanwalt
  • Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein (darüber im DAV)
  • Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft
  • Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung

Die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung kostet einen Mitgliedschaftsbeitrag von 10,00 € im Jahr. Diese sog. „Juniormitgliedschaft“ gilt für die Dauer von höchstens 5 Jahren ab Beitritt zur ARGE Insolvenzrecht und Sanierung. Nach dem zeitlichen Ablauf der Juniormitgliedschaft wird diese automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung umgewandelt, zu einem Jahresbeitrag von 130,00 €. Geht eine der genannten vier Voraussetzungen verloren, erlischt auch die „Juniormitgliedschaft“.

Auf der Homepage der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung sowie unter diesem Link kann das Beitrittsformular als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Im 2-Jahres-Turnus wählt die Mitgliederversammlung einen Arbeitsgruppenspre-cher und 4 Beisitzer. Dieser Gruppenbeirat organisiert die Fortbildungsveranstal-tungen, pflegt die Internetseiten und ist das „Sprachrohr“ für junge Insolvenzrechtler.

Interessiert? Dann melden Sie sich doch gleich an!

III. Beiratsmitglieder

1. Sprecherin

Ilka Spriestersbach ist Rechtsanwältin in Koblenz und seit ihrer Zulassung im Jahre 2005 Mitglied des FORUM Junge Anwaltschaft, für das sie seit 2007 auch Regionalbeauftragte für den LG-Bezirk Koblenz ist. Sie führt außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher durch und begleitet diese bis zur Eröffnung des IK-Verfahrens. Außerdem vertritt sie sowohl Gläubiger als auch Schuldner gerichtlich und außergerichtlich und ist im Bereich des Forderungsein-zugs tätig.

 

2. Beisitzer

Rechtsanwältin Gabriele Janlewing mit Kanzleisitz in Duisburg, ist sowohl Fachanwältin für Insolvenzrecht als auch Fachanwältin für Familienrecht in der Rechtsanwaltssozietät Henning und Janlewing.

Seit dem Sommersemester 2005 ist sie an der Evangelischen Fachhochschule Bochum als Lehrbeauftragte im Fachbereich Sozialarbeit für das Thema rechtliche Grundlagen der Schuldnerberatung tätig. Daneben ist sie Dozentin an der Fortbildungsakademie des Innenministerium des Landes NRW und hält Vorträge im Bereich des Familienrechts für verschiedene karitative Organisationen. Sie veröffentlicht und referiert zum Thema „Schuldnerberatung“ seit ihrer Zulassung im Jahre 2003.

 

Rechtsanwalt Marco Martin ist seit 2003 im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zur Insolvenzordnung von Smid/Leonhard/Zeuner. Seit 2006 wurde er in mehr als 250 Verfahren als Sachverständiger, vorläufiger Insolvenzverwalter, Treuhänder und Insolvenzverwalter in Köln, Essen und Dortmund bestellt. Er ist Partner der an 10 Standorten vertretenen Kanzlei WZR Insolvenz GbR.

 

Rechtsanwalt Johannes Frenzel hat seinen Kanzleisitz in Kaufbeuren und ist seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2005 im Bereich des Insolvenzrechts, hier insbesondere als Insolvenzverwalter tätig. Vor seinem Jurastudium hat Herr Frenzel eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen in München gemacht. Er ist als Insolvenzverwalter bei den Amtsgerichten Memmingen und Kempten gelistet und betreut derzeit etwa 250 laufende Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.

 

 

IV. Veranstaltungen

  • 10.09.2010, 09.30 bis 17.30 Uhr in Frankfurt / Main
    „ Basic-Seminar Insolvenzrecht“ In diesem Seminar werden die Grundlagen des Insolvenzrechts aus Berater- und Verwaltersicht vermittelt. Die Veranstaltung ist besonders geeignet für Anfänger und Kanzleimitarbeiter.
    Referenten: RA’in Ilka Ninette Spriestersbach, Koblenz
    RA’in Gabriele Janlewing, Duisburg
    RA Johannes Frenzel, Kaufbeuren

Ab 16 Uhr findet die Mitgliederversammlung statt.

  • 03.12.2010, 09.30 bis 18.00 Uhr in Hamburg

    Seminar für Fortgeschrittene zu den Themen „Steuerrechtliche Probleme in der Insolvenz“ und „Die Haftung der Organe und Gesellschafter der GmbH“
    Dieses Seminar stellt im ersten Teil die typischen steuerlichen Probleme sowie die Haftungsfallen für die insolvenzrechtlichen Berater und die Insol-venzverwalter dar. Im zweiten Teil wird die Entwicklung der Haftung der Organe sowie Gesellschafter nach der Einführung des MoMiG aufgezeigt. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Berater wie Verwalter, welche bereits über Erfahrungen im Insolvenzrecht verfügen.
    Referenten: Dr. Hans-Peter Rechel (Teil1) angefragt
    Referent für Teil 2 noch nicht bekannt

Leitung der Arbeitsgruppe

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Zur Vereinfachung des Textes und ohne jegliche Diskriminierungsabsicht der weiblichen Personen werden lediglich die Bezeichnungen „Rechtsanwälte“ und „Rechtsanwalt“ benutzt. Damit sind immer Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte gemeint. Dies gilt auch für andere hier genannte Berufsbezeichnungen.

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