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Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

mit dieser Internetseite möchten wir Ihr Ihnen die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ vorstellen.

Wer wir sind:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ wurde von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und dem FORUM Junge Anwaltschaft gemeinsam im Dezember 2008 gegründet und richtet sich an junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte , deren berufliches Interesse im Bereich des Insolvenzrechts liegt. Seit der Gründung ist die Zahl der Mitglieder innerhalb von 18 Monaten auf über 100 angewachsen.

Was wir wollen:
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Nachwuchsförderung junger Kollegen, die sich im Schwerpunkt mit dem Insolvenzrecht befassen. Es werden die Belange der insol-venzrechtlichen Berater genauso wie der Kollegen, die als oder beim Insolvenzverwalter beschäftigt sind berücksichtigt. Wir möchten diesen jungen Kollegen nicht nur die Möglichkeit günstiger Fortbildungen bieten, sondern darüber hinaus eine Plattform schaffen, um sich mit anderen Kollegen auszutauschen.

Was wir tun:
Die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ bietet zweimal jährlich Fortbildungs-veranstaltungen zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Themengebieten an. Sie unterhält diese Internetseite, auf der Aktuelles und Wissenswertes zur Arbeitsgruppe eingestellt wird. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Gruppenbeirats bestehen aus einem Sprecher und 4 Beisitzern. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen im fachlichen und organisatorischen Bereich und bieten jungen Rechtsanwälten gerne Hilfestellung an.

II. Wie werde ich Mitglied?
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat für Mitglieder des FO-RUM Junge Anwaltschaft eine „Juniormitgliedschaft“ eingeführt. Um „Juniormitglied“ zu werden und der Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ beitreten zu können, müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zulassung als Rechtsanwalt
  • Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein (darüber im DAV)
  • Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft
  • Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung

Die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung kostet einen Mitgliedschaftsbeitrag von 10,00 € im Jahr. Diese sog. „Juniormitgliedschaft“ gilt für die Dauer von höchstens 5 Jahren ab Beitritt zur ARGE Insolvenzrecht und Sanierung. Nach dem zeitlichen Ablauf der Juniormitgliedschaft wird diese automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung umgewandelt, zu einem Jahresbeitrag von 130,00 €. Geht eine der genannten vier Voraussetzungen verloren, erlischt auch die „Juniormitgliedschaft“.

Auf der Homepage der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung sowie unter diesem Link kann das Beitrittsformular als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Im 2-Jahres-Turnus wählt die Mitgliederversammlung einen Arbeitsgruppenspre-cher und 4 Beisitzer. Dieser Gruppenbeirat organisiert die Fortbildungsveranstal-tungen, pflegt die Internetseiten und ist das „Sprachrohr“ für junge Insolvenzrechtler.

Interessiert? Dann melden Sie sich doch gleich an!

III. Beiratsmitglieder

1. Sprecherin

Ilka Spriestersbach ist Rechtsanwältin in Koblenz und seit ihrer Zulassung im Jahre 2005 Mitglied des FORUM Junge Anwaltschaft, für das sie seit 2007 auch Regionalbeauftragte für den LG-Bezirk Koblenz ist. Sie führt außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher durch und begleitet diese bis zur Eröffnung des IK-Verfahrens. Außerdem vertritt sie sowohl Gläubiger als auch Schuldner gerichtlich und außergerichtlich und ist im Bereich des Forderungsein-zugs tätig.

 

2. Beisitzer

Rechtsanwältin Silke Meeners mit Kanzleisitz in Bad Breisig (LG-Bezirk Koblenz) ist seit ihrer Zulassung im Januar 2003 Mitglied des FORUM Junge Anwaltschaft. Sie ist seit Januar 2004 im Bereich des Insolvenzrechts tätig, seit August 2005 in eigener Kanzlei.
Seither wurde sie von 5 Insolvenzgerichten in RLP und NRW in rund 550 laufenden Verfahren als Insolvenzverwalterin und Treuhänderin bestellt. Sie ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2007 auch regelmäßig als Dozentin für Caritas / SKM bei der Fortbildung der dortigen Schuldnerberater tätig. Daneben begleitet sie in ihrem Zulassungsbezirk (AG Sinzig) Verbraucher durch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und vertritt sie im eröffneten Insolvenzverfahren.

Rechtsanwältin Dr. Anne Deike Riewe ist seit ihrer Zulassung 2008 im Insolvenz-recht beratend bei CMS Hasche Sigle in Köln tätig. Im Rahmen ihrer Promotion widmete sie sich den Auswirkungen der Insolvenz einer Vertragspartei auf Verträge über urheberrechtlich geschützte Werke. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in der Prozessvertretung in Anfechtungsprozessen sowie in der Beratung in Insolvenzsituationen, insbesondere mit internationalen Bezügen. In der Neuen Zeitschrift für Insolvenzrecht berichtet sie regelmäßig über Entwicklungen im internationalen, europäischen und ausländischen Insolvenzrecht

Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta ist seit dem Jahr 2001 Anwältin und seit 2004 im Insolvenzrecht tätig. Nach mehrjähriger Tätigkeit in einer mittelgroßen Wirtschaftskanzlei, in der sie vor allem mit der Beratung im Gesellschaftsrecht und danach mit der Insolvenzverwaltung befasst war, hat sie sich 2007 mit eigener Kanzlei in Mannheim selbstständig gemacht. Ihre Schwerpunkte sind die Beratung von Schuldnern, Gläubigern und Rechtsanwälten im Insolvenzrecht sowie die Betreuung und Schulung von Existenzgründern. Sie veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Insolvenzrecht in verschiedenen miet- und insol-venzrechtlichen Zeitschriften. 2009 hat sie im Prewest Verlag eine umfangreiche Broschüre zum Thema „Miete und Insolvenz“ veröffentlicht. Seit 2007 referiert sie für verschiedene Seminaranbieter vor Rechtsanwälten und Richtern zum Spannungsfeld von Mietrecht und Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Helge R. Heiner ist Partner in der Oldenburger Wirtschafskanzlei FOLKERTS & HEINER RA-PartG. Er ist seit seiner Zulassung im Jahre 2004 ausschließlich in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Den Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ erwarb er im Jahre 2008. Der Schwerpunkt seiner insolvenzrechtlichen Tätigkeit liegt in der anwaltlichen Vertretung von Schuldnern und Gläubigern sowie im anwaltlichen Forderungseinzug.

 

 

 



 

 

IV. Veranstaltungen

Leitung der Arbeitsgruppe

Mitgliederliste als pdf-Dokument

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Anmeldung

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Zur Vereinfachung des Textes und ohne jegliche Diskriminierungsabsicht der weiblichen Personen werden lediglich die Bezeichnungen „Rechtsanwälte“ und „Rechtsanwalt“ benutzt. Damit sind immer Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte gemeint. Dies gilt auch für andere hier genannte Berufsbezeichnungen.

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