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Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein, mit diesem Mitglieder-Rundbrief Nr. 1/2012 möchte der Geschäftsführende Ausschuss Sie auf aktuelle Entwicklungen beim Insolvenzrecht und auch auf die nächsten Veranstaltungen hinweisen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Rechtsanwalt Udo Henke Berlin, den 24. Januar 2012 I. AKTUELLE GESETZGEBUNG 1) Gesetzentwurf des BMJ zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen Das Bundesministerium der Justiz hat dem DAV und dem Vorsitzenden der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung den „Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrecht und zur Insolvenzfähigkeit von Lizenzen (2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts), Stand: 18.01.12“ mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.03.12 übersandt. Sowohl der Geschäftsführende Ausschuss der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung wie auch der Insolvenzrechtsausschuss des DAV werden sich in Kürze mit diesem Gesetzesvorhaben befassen. Sie finden den Text des Diskussionsentwurfs auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft unter www.arge-insolvenzrecht.de in der Rubrik „Aktuelles“. 2) Plenum des EU-Parlaments stimmt für neues EU-Insolvenzrecht Am 15. November 2011 hat das Parlament den Entschließungsbericht von Klaus-Heiner Lehne für ein Insolvenzverfahren im Rahmen des EU-Gesellschaftsrechts (s. EIÜ 34/11) verabschiedet und sich damit für eine Überarbeitung der Richtlinie 1346/2000/EG ausgesprochen. Zur Begründung verwies das Parlament auf die bestehenden Unterschiede zwischen einzelstaatlichen Insolvenzrechtsordnungen, die Wettbewerbsnachteile sowie Schwierigkeiten für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten schaffen und zudem das „forum shopping“ begünstigen. Gerade auch die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen, wie der Beitritt der 15 neuen Mitgliedstaaten und die Zunahme des Phänomens der Unternehmensgruppen, müssen nach Auffassung des Parlaments Berücksichtigung finden. Auch einem Missbrauch der Insolvenzregelungen müsse man entgegentreten und dabei einen bestmöglichen Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern erreichen. 3) EuGH zum Begriff des Gläubigers im Insolvenzverfahren Behörden, die bei Insolvenzen nach nationalem
Recht den Auftrag haben, im Allgemeininteresse zu handeln, aber weder
als Gläubiger noch im Namen und für Rechnung der Gläubiger
handeln, sind keine Gläubiger. Zu diesem Ergebnis kam der EuGH in
der Rechtssache C
112/10 am 17. November 2011. Ein belgisches Gericht hatte darüber
zu entscheiden, ob die belgische Staatsanwaltschaft in Belgien ein Insolvenzverfahren
über eine Niederlassung einer niederländischen Firma, bezüglich
der in den Niederlanden noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde,
beantragen darf. Es zog aber in Zweifel, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt
antragsberechtigter Gläubiger im Sinne der Verordnung Nr. 1346/2000/EG
ist. Der EuGH führt in seinem Urteil aus, dass der Begriff des Gläubigers
eng auszulegen ist, insbesondere da die belgische Staatsanwaltschaft keinerlei
eigene Forderung gegen den Schuldner hat und damit in dem Insolvenzverfahren
nicht Gläubiger im gewöhnlichen Wortsinn ist. II. AKTUELLE VERANSTALTUNGEN 4) 1. Europäischer Insolvenzrechtstag am 8. – 10. Februar 2012 in Brüssel In Kürze findet der „1. Europäische
Insolvenzrechtstag“ in Brüssel statt. Inzwischen sind bereits
Teilnehmer aus 15 verschiedenen Nationen angemeldet. Vorträge sind
vorgesehen u. a. von EU-Justizkommissarin Frau Reding und dem Vorsitzenden
des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments Herrn Lehne, MdEP.
5) 9. Deutscher Insolvenzrechtstag am 21. – 23. März 2012 in Berlin Im März findet in Berlin das jährliche
Großtreffen zum Insolvenzrecht statt. Veranstaltungsort ist wieder
das MARITIM-HOTEL Berlin in der Stauffenbergstraße. (Der 8. Deutsche
Insolvenzrechtstag im Jahre 2011 konnte über 830 Teilnehmer verzeichnen.)
Den Auftakt des 9. DIT bildet der Begrüßungsabend am Mittwoch,
den 21.03.2012 mit einer Dinnerspeech diesmal von Herrn Kollegen Dr. Friedrich
Merz. 6) 3. Workshop „Junge Insolvenzrechtler“ am 1. Februar 2012 in Stuttgart Die 3. Workshopveranstaltung der Arbeitsgruppe
„Junge Insolvenzrechtler“ befasst sich thematisch mit dem
„1 x 1 der Forderungsanmeldung“. Das Seminar ist vorgesehen
für Mittwoch, den 1. Februar 2012, 13:30 bis 17:30 Uhr im Hotel Le
Méridien Stuttgart, Teilnahmepreis für Mitglieder der Arbeitsgruppe
50,-- € und für sonstige Teilnehmer 99,-- €. Es sind noch
einige Plätze frei. Das vollständige Programm mit Anmeldeformular
finden Sie hier: http://www.arge-insolvenzrecht.de/3workshopjungeinsolvenzrechtler.pdf Mitgliederrundbrief als
pdf-Datei
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