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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein,

mit diesem Mitglieder-Rundbrief Nr. 4/2010 möchte der Geschäftsführende Ausschuss Sie über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, über bevorstehende und zurückliegende Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft und über interne Themen und aktuelle Personalien informieren

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
im Auftrag des Geschäftsführenden Ausschusses

Rechtsanwalt Udo Henke
Geschäftsführer Deutscher Anwaltverein

Berlin, den 3. August 2010

 

AKTUELLE GESETZGEBUNG

1) Restrukturierungsgesetz: Referentenentwurf von BMJ und BMF liegt vor

Mit einer Frist zur Stellungnahme von weniger als 14 Tagen haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium am 08.07.2010 einen umfangreichen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz, gemeinsamer Entwurf von BMJ und BMF)“ dem DAV zur Stellungnahme übersandt. Sowohl der Insolvenzrechtsausschuss wie auch der Handelsrechtsausschuss haben es geschafft, rechtzeitig innerhalb der Stellungnahmefrist in zwei ausgefeilten Positionspapieren den Gesetzesvorschlag kritisch zu bewerten. Hauptziel des Gesetzesvorhabens ist es, als wesentliche Lehre aus der Finanzmarktkrise geeignete rechtliche Instrumente bereitzustellen, um Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder abzuwickeln.

Der Gesetzgeber in Form des Bundesfinanzministeriums hat noch nachgelegt: Am 22.07.2010 wurde ein weiterer Referentenentwurf (RefE) eines "Gesetzes zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) und des Finanzmarktstabilisierungs-beschleunigungsgesetzes (FMStBG) pp" vorgelegt. Dieser weitere RefE ergänzt durch neue Artikel 5 und 6 den am 19.07.2010 bekannt gewordenen RefE des Restrukturierungsgesetzes

Weiterführende Informationen und alle erwähnten Gesetzentwürfe einschließlich Anschreiben der Ministerien sowie die bisher veröffentlichten Stellungnahmen des DAV finden Sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft unter www.arge-insolvenzrecht.de in der Rubrik „Aktuelles/Rundbriefe“.

2) Insolvenzverwalter-Vorauswahl: BMJ legt einen Referentenentwurf vor


Das Bundesjustizministerium hat am 19.07.2010 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz vorgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.08.2010 gegeben. Für das Insolvenzrecht relevant ist die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung zum Verfahren bei der Insolvenzverwaltervorauswahl.


Das Anschreiben des Bundesjustizministeriums, eine Übersicht zu den geplanten Gesetzesänderungen, den Referentenentwurf sowie eine einschlägige Veröffentlichung von zwei BMJ-Ministerialbeamten finden Sie auf der ARGE-Webseite in der Rubrik „Aktuelles/Rundbriefe“: www.arge-ínsolvenzrecht.de.

3) Verbraucherinsolvenzverfahren: BMJ-Umfrage zur Ermittlung der Kosten und Rückflüsse gestundeter Verfahrenskosten

Das Bundesjustizministerium hat die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung am 15.07.2010 gebeten, Hilfestellung zur Vorbereitung einer Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu geben. Ein wichtiger Aspekt ist die Ermittlung von Kosten und Rückflüssen gestundeter Verfahrenskosten bei Verbraucherinsolvenzverfahren. Dazu hat das Justizministerium einen Fragenkatalog zusammengestellt und die Arbeitsgemeinschaft gebeten, diese Fragen möglichst bis zum 15. September 2010 zu beantworten.

Das Schreiben des BMJ sowie den Fragebogen finden Sie als Anlage. Falls Sie sich an der Umfrage beteiligen, senden Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen per Mail an die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung zurück (an: rychlikowski@anwaltverein.de). Wir sammeln die Fragebögen und reichen sie dann als Paket an das Justizministerium weiter.

4) Fiskusprivileg: Proteste gegen eine Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren

Das Bundesfinanzministerium betreibt seit einigen Wochen im Rahmen des „Sparpakets“ der Bundesregierung mit Nachdruck die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren. Das Bundesjustizministerium wehrt sich derzeit ganz heftig gegen die Wiedereinführung der bis 1999 geltenden Regelung. Dazu gibt es bereits eine Protestnote von Wissenschaftlern, Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern und weiteren Insolvenzpraktikern in der insolvenzrechtlichen Fachliteratur. Auch die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, Vorstand und Präsidium des DAV und der Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins haben sich in Pressemitteilungen und Stellungnahmen deutlich gegen die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs ausgesprochen. „Die Bundesregierung lässt sich mit ihrer beabsichtigten Entscheidung zur Wiedereinführung des “Fiskusvorrechts„ von kurzfristigen und vordergründigen Überlegungen leiten. Sie sieht nur vermeintliche Mehreinnahmen, deren Höhe aus der Luft gegriffen erscheint und für die es jedenfalls keine empirische Grundlage gibt“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Bundesregierung bedenke nicht, dass es je nach Ausgestaltung des Vorrechts durch die drastische Aushöhlung der Insolvenzmassen in Zukunft wesentlich schwieriger wird, Unternehmen zu sanieren, da nicht genug Masse vorhanden ist.

Weitere Informationen zu der Protest-Kampagne finde Sie auf der ARGE-Webseite www.arge-insolvenzrecht.de unter „Aktuelles/Rundbriefe“.

5) Lastschriftwiderruf - Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und XI. Zivilsenats des BGH

Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei am 20.7.2010 verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit die schon länger bestehenden Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate (vgl. BGHZ 174, 84 ff. und BGHZ 177, 69 ff.) ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der ARGE-Webseite www.arge-insolvenzrecht.de unter „Aktuelles/Rundbriefe“.

AKTUELLE VERANSTALTUNGSHINWEISE

6) Herbstklausur 2010 auf Sylt

Die diesjährige „Herbstklausur“ findet statt am 08. und 09.10.2010 im Hotel Grand SPA Resort A-ROSA Sylt in List auf Sylt. Neben einem kompakten Fachprogramm mit interessanten Vorträgen wird den Teilnehmern ein vielfältiges attraktives Rahmenprogramm angeboten. Das vollständige Programm mit Anmeldeformular finden Sie unter www.arge-insolvenzrecht.de/herbstklausur2010.pdf.

7) „Basic-Seminar Insolvenzrecht“ der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler mit einer Mitgliederversammlung

Die 4. Veranstaltung der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler ist angekündigt zum 10.09.2010 von 09.30 bis 16.00 Uhr in Frankfurt/M., Mövenpick Hotel Frankfurt City, Den Haager Straße.
In diesem Seminar werden die Grundlagen des Insolvenzrechts aus Berater- und Verwaltersicht vermittelt. Die Veranstaltung ist besonders geeignet für Anfänger und Kanzleimitarbeiter. Referenten: RA’in Ilka Ninette Spriestersbach, Koblenz; RA’in Gabriele Janlewing, Duisburg; RA Johannes Frenzel, Kaufbeuren.

Programm und Anmeldeformular finden Sie unter: www.arge-insolvenzrecht.de/veranstaltungskalender.htm.

Außerdem findet im Anschluss an diese Veranstaltung eine Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung statt am Freitag, 10.09.2010, 16.00 bis 17.00 Uhr im Mövenpick-Hotel Frankfurt-City. Diese Mitgliederversammlung befasst sich ausschließlich mit Themen der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler und mit der Wahl von Sprecher/Beisitzer für diese Arbeitsgruppe. Eine Einladung mit Tagesordnungsvorschlag wurde bereits per Mail an alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft versandt.

8) Veranstaltung „Funktionsverlust der Zwangsverwaltung?“

Am 22.10.2010 findet im Novotel-Hotel Berlin am Tiergarten die Nachfolge-Veranstaltung einer bereits im Februar 2010 in Frankfurt/M. erfolgreich durchgeführten Tagung mit dem Titel „Funktionsverlust der Zwangsverwaltung?“ statt. Themen der Vorträge sind „Die Institutszwangsverwaltung – von der Notstandsverordnung zur Rechtsstaatswidrigkeit?“ und „Zwangsverwaltung und Zivilprozessrecht“. Außerdem gibt es eine Podiumsdiskussion mit Impulsreferaten. Der Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung und für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft beträgt 60 €.

Das vollständige Veranstaltungsprogramm mit Anmeldeformular finden Sie in Kürze auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft www.arge-insolvenzrecht.de unter „Veranstaltungen“.

9) Insolvenzrechtstagung des DAV Portugal in Portugal

Am Freitag, 10.09.2010, 14.00 bis 20.00 Uhr findet in Porto/Portugal eine Insolvenzrechtstagung des DAV Portugal statt. Vorgesehen sind Vorträge zu den Themen „Grenzüberschreitende Insolvenzen – praktische Probleme“, „Sekundärinsolvenzen in Portugal – praktische Probleme“, „Lizenzen in der Insolvenz“, „Immaterialgüterrechte in der Insolvenz und mögliche Vorsorge durch Escrow“, „Unternehmensstrategische Einzelfragen bei Insolvenzen in Portugal und Deutschland“ und „Haftung der Geschäftsführer bei der Verschleppung von Insolvenzen“. Teilnahmegebühr 120 €.

Das komplette Tagungsprogramm mit Anmeldeunterlagen finden Sie unter www.dav-portugal.de.

VERANSTALTUNGSBERICHTE

10) Berichte zum 7. Deutschen Insolvenzrechtstag 2010

Einen Veranstaltungsbericht zum 7. Deutschen Insolvenzrechtstag 2010 veröffentlichte das Anwaltsblatt in der Ausgabe 5/2010, 328 f. mit einer Bildergalerie, nachzulesen auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft in der Rubrik „Aktuelles/Rundbriefe“, www.arge-insolvenzrecht.de.

Einen Bericht veröffentlichte auch die Fachpublikation INDat-Report in der Ausgabe 03/10.

Die diesjährige Dinner Speech zum Thema „Finanzmarktkrise und Reorganisation von Banken“ auf dem 7. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin, gehalten von Andreas Schmidt, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken und Vorstandssprecher des Bankhauses Trinkaus & Burkhardt, ist vollständig veröffentlicht im ZIP-Report, ZIP 2010,1199 ff.

11) Berichte zur Jahrestagung der Zwangsverwalter am 17.03.2010

Über die Jahrestagung der Zwangsverwalter 2010 am 17.03. in Berlin liegt ebenfalls ein Tagungsbericht vor, den Sie auf der Website finden: http://www.arge-insolvenzrecht.de/bericht_jahrestagung_zwangsverwalter.pdf.
Außerdem erschien in INDat-Report 03/10, 52 f. ein weiterer Bericht, den Sie ebenfalls auf der Website finden: http://www.arge-insolvenzrecht.de/bericht_indat.pdf.

12) Berichte zur 19. Verbraucherinsolvenzveranstaltung am 11.06.2010 in Lüneburg

Einen Bericht über die 19. Verbraucherinsolvenzveranstaltung finden Sie auf der Website veröffentlicht unter http://www.arge-insolvenzrecht.de/V_Bericht_19%20%20InsOV.pdf

13) Bericht über die Veranstaltung der Arbeitsgruppe Junger Insolvenzrechtler beim 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen

Auch zu dieser Veranstaltung liegt ein kurzer Bericht vor, der auf der Website http://www.arge-insolvenzrecht.de veröffentlicht ist in der Rubrik "AG Junge Insolvenzrechtler" > "Veranstaltungen".

INTERNA UND PERSONALIA

14) Publikationen aus dem Mitgliederkreis

Auf die nachfolgenden aktuellen Publikationen unserer Mitglieder dürfen wir besonders hinweisen:

  • Eberhard Braun (Hrsg.), Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 4. Aufl. 2010, 1779 Seiten, bearbeitet von Rüdiger Bauch, Elke Bäuerle, Dr. Andreas Beck, Dr. Peter de Bra, Dr. Eberhard Braun, Stefano Buck, Harald Bußhardt, Ellen Delzant, Dr. Thomas Dithmar, Achim Frank, Dr. Dirk Herzig, Dr. Ferdinand Kießner, Thomas Kind †, Harald Kroth, Dr. Andreas Lang, Dr. Oliver Liersch, Dr. Rainer Riggert, Detlef Schneider, Detlef Specovius, Dr. Annerose Tashiro und Bertram Wolf . Verlag C.H. Beck ISBN 978-3-406-59543-1. Preis: 110,- €
  • Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2., vollständig überarbeitete Auflage 2010. XXVI, 739 S. Gebunden. C. H. Beck ISBN 978-3-406-54176-6. Preis: 78,- €
  • Deprè/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, 5. Auflage 2009. 372 S. Kartoniert. Dt. Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1064-6. Preis: 58,- €

Machen auch Sie Gebrauch von unserem neuen Service und teilen uns mit, wenn Sie einen Titel veröffentlicht haben. Wir nehmen Ihre Angaben in unseren Rundbrief auf und informieren so alle Mitglieder über Neuerscheinungen aus dem Mitgliederkreis.
Senden Sie Ihre Angaben im Word-Format an: rychlikowski@anwaltverein.de
(Wir behalten uns eine Kürzung der eingereichten Texte vor. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.)

15) Personalia I: Neue Richter am BGH

Der Bundespräsident hat den VorsRi am LG Landau(Pfalz) Manfred Born zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium des BGH hat Born dem II. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist. Born ist 50 Jahre alt und in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als RA trat er 1994 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Als Richter auf Probe wurde er beim LG und beim AG Landau in der Pfalz eingesetzt. 1999 wurde er zum Richter am Landgericht Landau in der Pfalz ernannt. In der Zeit von 2003 bis 2006 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Es folgte eine siebenmonatige Abordnung an das Pfälzische OLG in Zweibrücken. Im Mai 2007 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Landau in der Pfalz ernannt.

16) Personalia II: Anstehende Ernennungen beim BGH

Mit Spannung werden zwei wichtige Personalentscheidungen beim BGH erwartet:

  • - Dr. Hans Gerhard Ganter, Vorsitzender Richter des IX. Zivilsenats am Bundesgerichtshof (geb. am 18.10.1945) wird mit Ablauf des 31. Oktober 2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Wer sein Nachfolger wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
  • Beim II. Zivilsenat gibt Prof. Dr. Wulf Goette im September 2010 vorzeitig sein Vorsitzendenamt auf (eigentlich wäre er bis Mai 2011, dem Zeitpunkt der Vollendung seines 65. Lebensjahres, im Amt). Nachdem es gerade auch in der jüngsten Vergangenheit überraschende Personalentscheidungen bei der Vorsitzendenauswahl gegeben hat (siehe u.a. die Bestellung von Ulrich Wiechers zum Vorsitzenden des XI. Zivilsenats) ist völlig offen, wie das Rennen ausgeht.

17) Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz, Mitgliederliste

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung sind gebeten, auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft www.arge-insolvenzrecht.de in der Rubrik „AG Verbraucherinsolvenz“ die dort niedergelegte Mitgliederliste im pdf-Format sich anzuschauen und zu überprüfen, ob ihre Adressdaten korrekt sind. Außerdem sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe aufgerufen, die Geschäftsstelle des DAV zu informieren, falls sie von der Liste gestrichen werden oder in diese Liste aufgenommen werden möchten. Informationen bitte per Mail an rychlikowski@anwaltverein.de.

18) Aktuelle Mitgliederzahl der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung

Am 30.07.2010 belief sich die aktuelle Mitgliederzahl auf 1.229.

19) Adressänderungen

Sollten sich Ihre Adressdaten, Telefon, Fax, E-Mail oder Ihre Homepage-Adresse ändern oder Sie eine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen, so teilen Sie dies bitte kurzfristig unserer Adressverwaltung mit, entweder per E-Mail: adresse@anwaltverein.de oder per Fax: 0 30/72 61 53-177 oder per Post: Deutsche Anwaltadresse, Littenstraße 11, 10179 Berlin.
Nur wenn Sie Datenänderungen an den DAV oder die Anwaltadresse mitteilen, werden Sie mit Ihren aktuellen Kanzlei- und Spezialisierungsdaten bei Suchanfragen an die Deutsche Anwaltauskunft oder bei der Anwaltsuche über die Homepage der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung benannt.

Mitgliederrundbrief als pdf-Datei

 



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