|
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen
Anwaltverein,
mit diesem Mitglieder-Rundbrief Nr. 4/2010 möchte der Geschäftsführende
Ausschuss Sie über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, über
bevorstehende und zurückliegende Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft
und über interne Themen und aktuelle Personalien informieren
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
im Auftrag des Geschäftsführenden Ausschusses
Rechtsanwalt Udo Henke
Geschäftsführer Deutscher Anwaltverein
Berlin, den 3. August 2010
AKTUELLE GESETZGEBUNG
1) Restrukturierungsgesetz: Referentenentwurf von BMJ und BMF liegt
vor
Mit einer Frist zur Stellungnahme von weniger
als 14 Tagen haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium
am 08.07.2010 einen umfangreichen Referentenentwurf für ein „Gesetz
zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten und
zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen
Organhaftung (Restrukturierungsgesetz, gemeinsamer Entwurf von BMJ und
BMF)“ dem DAV zur Stellungnahme übersandt. Sowohl der Insolvenzrechtsausschuss
wie auch der Handelsrechtsausschuss haben es geschafft, rechtzeitig innerhalb
der Stellungnahmefrist in zwei ausgefeilten Positionspapieren den Gesetzesvorschlag
kritisch zu bewerten. Hauptziel des Gesetzesvorhabens ist es, als wesentliche
Lehre aus der Finanzmarktkrise geeignete rechtliche Instrumente bereitzustellen,
um Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren
entweder zu sanieren oder abzuwickeln.
Der Gesetzgeber in Form des Bundesfinanzministeriums
hat noch nachgelegt: Am 22.07.2010 wurde ein weiterer Referentenentwurf
(RefE) eines "Gesetzes zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
(FMStFG) und des Finanzmarktstabilisierungs-beschleunigungsgesetzes (FMStBG)
pp" vorgelegt. Dieser weitere RefE ergänzt durch neue Artikel
5 und 6 den am 19.07.2010 bekannt gewordenen RefE des Restrukturierungsgesetzes
Weiterführende Informationen und alle
erwähnten Gesetzentwürfe einschließlich Anschreiben der
Ministerien sowie die bisher veröffentlichten Stellungnahmen des
DAV finden Sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft unter www.arge-insolvenzrecht.de in der Rubrik „Aktuelles/Rundbriefe“.
2) Insolvenzverwalter-Vorauswahl: BMJ legt
einen Referentenentwurf vor
Das Bundesjustizministerium hat am 19.07.2010 den Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz
vorgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.08.2010 gegeben.
Für das Insolvenzrecht relevant ist die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs
vorgesehene Regelung zum Verfahren bei der Insolvenzverwaltervorauswahl.
Das Anschreiben des Bundesjustizministeriums, eine Übersicht zu
den geplanten Gesetzesänderungen, den Referentenentwurf sowie eine
einschlägige Veröffentlichung von zwei BMJ-Ministerialbeamten
finden Sie auf der ARGE-Webseite in der Rubrik „Aktuelles/Rundbriefe“:
www.arge-ínsolvenzrecht.de.
3) Verbraucherinsolvenzverfahren: BMJ-Umfrage
zur Ermittlung der Kosten und Rückflüsse gestundeter Verfahrenskosten
Das Bundesjustizministerium hat die Arbeitsgemeinschaft
Insolvenzrecht und Sanierung am 15.07.2010 gebeten, Hilfestellung zur
Vorbereitung einer Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu
geben. Ein wichtiger Aspekt ist die Ermittlung von Kosten und Rückflüssen
gestundeter Verfahrenskosten bei Verbraucherinsolvenzverfahren. Dazu
hat das Justizministerium einen Fragenkatalog zusammengestellt und die
Arbeitsgemeinschaft gebeten, diese Fragen möglichst bis zum 15.
September 2010 zu beantworten.
Das Schreiben des BMJ sowie den Fragebogen
finden Sie als Anlage. Falls Sie sich an der Umfrage beteiligen, senden
Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen per Mail an die Arbeitsgemeinschaft
Insolvenzrecht und Sanierung zurück (an: rychlikowski@anwaltverein.de).
Wir sammeln die Fragebögen und reichen sie dann als Paket an das
Justizministerium weiter.
4) Fiskusprivileg: Proteste gegen eine
Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren
Das Bundesfinanzministerium betreibt seit
einigen Wochen im Rahmen des „Sparpakets“ der Bundesregierung
mit Nachdruck die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren.
Das Bundesjustizministerium wehrt sich derzeit ganz heftig gegen die
Wiedereinführung der bis 1999 geltenden Regelung. Dazu gibt es bereits
eine Protestnote von Wissenschaftlern, Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern
und weiteren Insolvenzpraktikern in der insolvenzrechtlichen Fachliteratur.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, Vorstand und
Präsidium des DAV und der Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen
Anwaltvereins haben sich in Pressemitteilungen und Stellungnahmen deutlich
gegen die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs ausgesprochen. „Die
Bundesregierung lässt sich mit ihrer beabsichtigten Entscheidung
zur Wiedereinführung des “Fiskusvorrechts„ von kurzfristigen
und vordergründigen Überlegungen leiten. Sie sieht nur vermeintliche
Mehreinnahmen, deren Höhe aus der Luft gegriffen erscheint und für
die es jedenfalls keine empirische Grundlage gibt“, so Rechtsanwalt
Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Bundesregierung bedenke
nicht, dass es je nach Ausgestaltung des Vorrechts durch die drastische
Aushöhlung der Insolvenzmassen in Zukunft wesentlich schwieriger
wird, Unternehmen zu sanieren, da nicht genug Masse vorhanden ist.
Weitere Informationen zu der Protest-Kampagne
finde Sie auf der ARGE-Webseite www.arge-insolvenzrecht.de unter „Aktuelles/Rundbriefe“.
5) Lastschriftwiderruf - Einheitliche
Rechtsgrundsätze
des IX. und XI. Zivilsenats des BGH
Der für das Insolvenzrecht zuständige
IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs haben in zwei am 20.7.2010 verkündeten Urteilen,
die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze
zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift
bewirkten Zahlung entwickelt und damit die schon länger bestehenden
Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate (vgl. BGHZ 174, 84 ff.
und BGHZ 177, 69 ff.) ohne Anrufung des Großen Senats für
Zivilsachen beigelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der ARGE-Webseite www.arge-insolvenzrecht.de unter „Aktuelles/Rundbriefe“.
AKTUELLE VERANSTALTUNGSHINWEISE
6) Herbstklausur 2010 auf Sylt
Die diesjährige „Herbstklausur“ findet
statt am 08. und 09.10.2010 im Hotel Grand SPA Resort A-ROSA Sylt in
List auf Sylt. Neben einem kompakten Fachprogramm mit interessanten Vorträgen
wird den Teilnehmern ein vielfältiges attraktives Rahmenprogramm
angeboten. Das vollständige Programm mit Anmeldeformular finden
Sie unter www.arge-insolvenzrecht.de/herbstklausur2010.pdf.
7) „Basic-Seminar Insolvenzrecht“ der
Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler mit einer Mitgliederversammlung
Die 4. Veranstaltung der Arbeitsgruppe Junge
Insolvenzrechtler ist angekündigt zum 10.09.2010 von 09.30 bis 16.00
Uhr in Frankfurt/M., Mövenpick Hotel Frankfurt City, Den Haager
Straße.
In diesem Seminar werden die Grundlagen des Insolvenzrechts aus Berater-
und Verwaltersicht vermittelt. Die Veranstaltung ist besonders geeignet
für Anfänger und Kanzleimitarbeiter. Referenten: RA’in
Ilka Ninette Spriestersbach, Koblenz; RA’in Gabriele Janlewing,
Duisburg; RA Johannes Frenzel, Kaufbeuren.
Programm und Anmeldeformular finden Sie
unter: www.arge-insolvenzrecht.de/veranstaltungskalender.htm.
Außerdem findet im Anschluss an diese
Veranstaltung eine Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht
und Sanierung statt am Freitag, 10.09.2010, 16.00 bis 17.00 Uhr
im Mövenpick-Hotel
Frankfurt-City. Diese Mitgliederversammlung befasst sich ausschließlich
mit Themen der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler und mit der Wahl
von Sprecher/Beisitzer für diese Arbeitsgruppe. Eine Einladung mit
Tagesordnungsvorschlag wurde bereits per Mail an alle Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft versandt.
8) Veranstaltung „Funktionsverlust
der Zwangsverwaltung?“
Am 22.10.2010 findet im Novotel-Hotel Berlin
am Tiergarten die Nachfolge-Veranstaltung einer bereits im Februar 2010
in Frankfurt/M. erfolgreich durchgeführten Tagung mit dem Titel „Funktionsverlust
der Zwangsverwaltung?“ statt. Themen der Vorträge sind „Die
Institutszwangsverwaltung – von der Notstandsverordnung zur Rechtsstaatswidrigkeit?“ und „Zwangsverwaltung
und Zivilprozessrecht“. Außerdem gibt es eine Podiumsdiskussion
mit Impulsreferaten. Der Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der ARGE
Insolvenzrecht und Sanierung und für Mitglieder des FORUM Junge
Anwaltschaft beträgt 60 €.
Das vollständige Veranstaltungsprogramm
mit Anmeldeformular finden Sie in Kürze auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft
www.arge-insolvenzrecht.de unter „Veranstaltungen“.
9) Insolvenzrechtstagung des DAV Portugal
in Portugal
Am Freitag, 10.09.2010, 14.00 bis 20.00
Uhr findet in Porto/Portugal eine Insolvenzrechtstagung des DAV Portugal
statt. Vorgesehen sind Vorträge zu den Themen „Grenzüberschreitende
Insolvenzen – praktische Probleme“, „Sekundärinsolvenzen
in Portugal – praktische Probleme“, „Lizenzen in der
Insolvenz“, „Immaterialgüterrechte in der Insolvenz
und mögliche Vorsorge durch Escrow“, „Unternehmensstrategische
Einzelfragen bei Insolvenzen in Portugal und Deutschland“ und „Haftung
der Geschäftsführer bei der Verschleppung von Insolvenzen“.
Teilnahmegebühr 120 €.
Das komplette Tagungsprogramm mit Anmeldeunterlagen
finden Sie unter www.dav-portugal.de.
VERANSTALTUNGSBERICHTE
10) Berichte zum 7. Deutschen Insolvenzrechtstag
2010
Einen Veranstaltungsbericht zum 7. Deutschen
Insolvenzrechtstag 2010 veröffentlichte das Anwaltsblatt in der
Ausgabe 5/2010, 328 f. mit einer Bildergalerie, nachzulesen auf der Webseite
der Arbeitsgemeinschaft in der Rubrik „Aktuelles/Rundbriefe“,
www.arge-insolvenzrecht.de.
Einen Bericht veröffentlichte auch
die Fachpublikation INDat-Report in der Ausgabe 03/10.
Die diesjährige Dinner Speech zum Thema „Finanzmarktkrise
und Reorganisation von Banken“ auf dem 7. Deutschen Insolvenzrechtstag
in Berlin, gehalten von Andreas Schmidt, Präsident des Bundesverbandes
Deutscher Banken und Vorstandssprecher des Bankhauses Trinkaus & Burkhardt,
ist vollständig veröffentlicht im ZIP-Report, ZIP 2010,1199
ff.
11) Berichte zur Jahrestagung der Zwangsverwalter
am 17.03.2010
Über die Jahrestagung der Zwangsverwalter
2010 am 17.03. in Berlin liegt ebenfalls ein Tagungsbericht vor, den
Sie auf der Website finden: http://www.arge-insolvenzrecht.de/bericht_jahrestagung_zwangsverwalter.pdf.
Außerdem erschien in INDat-Report 03/10, 52 f. ein weiterer Bericht,
den Sie ebenfalls auf der Website finden: http://www.arge-insolvenzrecht.de/bericht_indat.pdf.
12) Berichte zur 19. Verbraucherinsolvenzveranstaltung
am 11.06.2010 in Lüneburg
Einen Bericht über die 19. Verbraucherinsolvenzveranstaltung
finden Sie auf der Website veröffentlicht unter http://www.arge-insolvenzrecht.de/V_Bericht_19%20%20InsOV.pdf
13) Bericht über die Veranstaltung
der Arbeitsgruppe Junger Insolvenzrechtler beim 61. Deutschen Anwaltstag
in Aachen
Auch zu dieser Veranstaltung liegt ein kurzer
Bericht vor, der auf der Website http://www.arge-insolvenzrecht.de veröffentlicht
ist in der Rubrik "AG Junge Insolvenzrechtler" > "Veranstaltungen".
INTERNA UND PERSONALIA
14) Publikationen aus dem Mitgliederkreis
Auf die nachfolgenden aktuellen Publikationen
unserer Mitglieder dürfen wir besonders hinweisen:
- Eberhard Braun (Hrsg.), Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 4. Aufl.
2010, 1779 Seiten, bearbeitet von Rüdiger Bauch, Elke Bäuerle,
Dr. Andreas Beck, Dr. Peter de Bra, Dr. Eberhard Braun, Stefano Buck,
Harald Bußhardt, Ellen Delzant, Dr. Thomas Dithmar, Achim Frank,
Dr. Dirk Herzig, Dr. Ferdinand Kießner, Thomas Kind †,
Harald Kroth, Dr. Andreas Lang, Dr. Oliver Liersch, Dr. Rainer Riggert,
Detlef Schneider, Detlef Specovius, Dr. Annerose Tashiro und Bertram
Wolf . Verlag C.H. Beck ISBN 978-3-406-59543-1. Preis: 110,- €
- Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2., vollständig überarbeitete
Auflage 2010. XXVI, 739 S. Gebunden. C. H. Beck ISBN 978-3-406-54176-6.
Preis: 78,- €
- Deprè/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, 5. Auflage 2009.
372 S. Kartoniert. Dt. Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1064-6. Preis:
58,- €
Machen auch Sie Gebrauch von unserem neuen
Service und teilen uns mit, wenn Sie einen Titel veröffentlicht
haben. Wir nehmen Ihre Angaben in unseren Rundbrief auf und informieren
so alle Mitglieder über Neuerscheinungen aus dem Mitgliederkreis.
Senden Sie Ihre Angaben im Word-Format an: rychlikowski@anwaltverein.de
(Wir behalten uns eine Kürzung der eingereichten Texte vor. Für
die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.)
15) Personalia I: Neue Richter am BGH
Der Bundespräsident hat den VorsRi
am LG Landau(Pfalz) Manfred Born zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Das Präsidium des BGH hat Born dem II. Zivilsenat zugewiesen, der
vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist. Born
ist 50 Jahre alt und in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen
Ausbildung und einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als RA trat
er 1994 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein.
Als Richter auf Probe wurde er beim LG und beim AG Landau in der Pfalz
eingesetzt. 1999 wurde er zum Richter am Landgericht Landau in der Pfalz
ernannt. In der Zeit von 2003 bis 2006 war er als wissenschaftlicher
Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Es folgte eine siebenmonatige Abordnung
an das Pfälzische OLG in Zweibrücken. Im Mai 2007 wurde er
zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Landau in der Pfalz ernannt.
16) Personalia II: Anstehende Ernennungen
beim BGH
Mit Spannung werden zwei wichtige Personalentscheidungen
beim BGH erwartet:
- - Dr. Hans Gerhard Ganter, Vorsitzender Richter des IX. Zivilsenats
am Bundesgerichtshof (geb. am 18.10.1945) wird mit Ablauf des 31. Oktober
2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Wer sein
Nachfolger wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
- Beim II. Zivilsenat gibt Prof. Dr. Wulf Goette im September 2010
vorzeitig sein Vorsitzendenamt auf (eigentlich wäre er bis Mai
2011, dem Zeitpunkt der Vollendung seines 65. Lebensjahres, im Amt).
Nachdem es gerade auch in der jüngsten Vergangenheit überraschende
Personalentscheidungen bei der Vorsitzendenauswahl gegeben hat (siehe
u.a. die Bestellung von Ulrich Wiechers zum Vorsitzenden des XI. Zivilsenats)
ist völlig offen, wie das Rennen ausgeht.
17) Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz,
Mitgliederliste
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Insolvenzrecht
und Restschuldbefreiung sind gebeten, auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft
www.arge-insolvenzrecht.de in der Rubrik „AG Verbraucherinsolvenz“ die
dort niedergelegte Mitgliederliste im pdf-Format sich anzuschauen
und zu überprüfen, ob ihre Adressdaten korrekt sind. Außerdem
sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe aufgerufen, die Geschäftsstelle
des DAV zu informieren, falls sie von der Liste gestrichen werden
oder in diese Liste aufgenommen werden möchten. Informationen
bitte per Mail an rychlikowski@anwaltverein.de.
18) Aktuelle Mitgliederzahl der ARGE
Insolvenzrecht und Sanierung
Am 30.07.2010 belief sich die aktuelle
Mitgliederzahl auf 1.229.
19) Adressänderungen
Sollten sich Ihre Adressdaten, Telefon,
Fax, E-Mail oder Ihre Homepage-Adresse ändern oder Sie eine
Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen, so teilen Sie dies
bitte kurzfristig unserer Adressverwaltung mit, entweder per E-Mail:
adresse@anwaltverein.de oder per Fax: 0 30/72 61 53-177 oder per
Post: Deutsche Anwaltadresse, Littenstraße 11, 10179 Berlin.
Nur wenn Sie Datenänderungen an den DAV oder die Anwaltadresse
mitteilen, werden Sie mit Ihren aktuellen Kanzlei- und Spezialisierungsdaten
bei Suchanfragen an die Deutsche Anwaltauskunft oder bei der Anwaltsuche über
die Homepage der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung benannt.
Mitgliederrundbrief als
pdf-Datei 

|