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Haushaltsbegleitgesetz - Änderungen InsO

Der im ursprünglichen Sparpaket verabredete Vorrang der Finanzämter in Insolvenzverfahren gegenüber nahezu allen anderen Gläubigern ("Fiskusprivileg") wird nicht wieder eingeführt. Stattdessen werden die Finanzbehörden nur hinsichtlich der Umsatzsteuer, die Krisenunternehmen abführen müssen, besser gestellt als bislang. Ihre Forderungen werden nämlich zu "Masseforderungen" aufgewertet, also unmittelbar aus dem noch vorhandenen Vermögen bezahlt, wenn sie nach Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zustande kommen. Das Bundesjustizministerium sieht dies nicht als Bevorzugung des Fiskus, weil dieser dadurch fortan genauso behandelt wird wie andere Gläubiger der Insolvenzmasse. Diese haben allerdings wiederum Vorrang gegenüber sämtlichen Altgläubigern des Schuldners aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Diese Ergänzung des Paragraphen 55 der Insolvenzordnung soll 300 Millionen Euro in die Staatskassen spülen. Weitere 400 Millionen Euro soll dem Fiskus sowie den Sozialkassen eine weitere Änderung bringen: Danach sollen Insolvenzverfahren nicht mehr abgebrochen werden, sobald das Krisenunternehmen jene Gläubiger ausbezahlt, die einen Insolvenzantrag gestellt haben (Paragraph 14). Zusätzliche 50 Millionen verspricht sich die Koalition davon, dass die Finanzämter künftig ihre Ansprüche gegen Forderungen des Schuldners an den Fiskus aufrechnen und zu diesem Zweck auch an andere Gläubiger abtreten dürfen (Paragraph 96)


Vorlage Haushaltsgesetz

Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 04/2010

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Lastschriftwiderruf - Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs

Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei am 20.7.2010 verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit die schon länger bestehenden Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate (vgl. BGHZ 174, 84 ff. und BGHZ 177, 69 ff.) ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt.

Presseerklärung I

Presseerklärung II

Rundschreiben des AG Münster (Insolvenzabteilung) an die Insolvenzverwalter/innen im Bezirk Münster

 

 

Protest gegen eine Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren

(Berlin 28.07.2010) In der letzten Ausgabe der ZIP (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht), Heft 28, Seite 1.317 f., findet sich eine Protestresolution gegen die vom Bundesfinanzministerium betriebene Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren. Das Bundesjustizministerium wehrt sich zur Zeit noch ganz heftig gegen diese Wiedereinführung einer bis 1999 geltenden Regelung. Die Unterzeichner der Protestnote (Wissenschaftler, Insolvenzverwalter, Insolvenzrichter und weitere Insolvenzpraktiker) fordern mit ihrem Appell die Bundesregierung auf, von der geplanten Einführung eines Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren Abstand zu nehmen. Auch der Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins und die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung haben sich in Pressemitteilungen und Stellungnahmen deutlich gegen die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs ausgesprochen. Hier finden Sie die Protest-Resolution in der ZIP und die Liste der Unterzeichner.

 

 

Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf zur Änderung des FMStFG und des FMStBG vor

(Berlin 23.07.2010) Der Gesetzgeber in Form des Bundesfinanzministeriums scheint in sommerlichen Gesetzgebungs-Rausch zu kommen: Am 22.07.2010 wurde ein weiterer Referentenentwurf (RefE) eines "Gesetzes zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) und des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) pp" vorgelegt. Dieser neue RefE ergänzt durch neue Artikel 5 und 6 den am 19.07.2010 bekannt gewordenen RefE des Restrukturierungsgesetzes. Hier finden Sie das Anschreiben und den Text des neuen BMF-Referentenentwurfs

 

 

Insolvenzrechtsausschuss und Handelsrechtsausschuss des DAV nehmen Stellung zum Referentenentwurf für ein Restrukturierungsgesetz

(Berlin 21.07.2010) Mit einer Frist zur Stellungnahme von weniger als 14 Tagen haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium am 8. Juli 2010 einen umfangreichen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz, gemeinsamer Entwurf von BMJ und BMF)“ dem DAV zur Stellungnahme übersandt. Sowohl der Insolvenzrechtsausschuss unter Leitung des Kollegen Dr. Klaus Pannen/Hamburg wie auch der Handelsrechtsausschuss, Vorsitzender ist der Kollege Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking, haben es geschafft, rechtzeitig innerhalb der Stellungnahmefrist in zwei ausgefeilten Positionspapieren den Gesetzesvorschlag kritisch zu bewerten. Hauptziel des Gesetzesvorhabens ist es, als wesentliche Lehre aus der Finanzmarktkrise geeignete rechtliche Instrumente bereitzustellen, um Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder abzuwickeln. Der 111-seitige Referentenentwurf kreiert deshalb ein Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten mit Hilfe von aufsichtsrechtlichen Instrumenten zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung und mit der Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute. Das Konzept ist umrahmt von einem Bündel flankierender Maßnahmen. Den gemeinsamen Gesetzentwurf von BMJ und BMF finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de > Themen > Handels- und Wirtschaftsrecht > Bankenrestrukturierung.

Die Stellungnahme Nr. 36/10 vom 19.07.2010 des Insolvenzrechtsausschusses befasst sich mit Art. 1 bis 3 des Referentenentwurfs und den Themen: Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten; Änderung des Kreditwesengesetzes; Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute.
Die Stellungnahme Nr. 40/10 vom 21.07.2010 des Handelsrechtsausschusses befasst sich mit den Artikeln 5 und 6 und den Themen: Änderung des Aktiengesetzes; Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz.
Sie finden beide Stellungnahmen auf der DAV-Webseite unter www.anwaltverein.de/interessenvertretung/stellungnahmen.

 

 

Gesetzentwurf mit einer Regelung zum Verfahren bei der Insolvenzverwalterauswahl

(Berlin 20.07.2010) Das Bundesjustizministerium hat am 19.07.2010 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz vorgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.08.2010 gegeben. Für das Insolvenzrecht relevant ist die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung zum Verfahren bei der Insolvenzverwaltervorauswahl. Die Inhalte des Gesetzentwurfs ergeben sich auch aus einer vom BMJ beigefügten Übersicht. Das Anschreiben des Bundesjustizministeriums, die erwähnte Übersicht und den Referentenentwurf sowie eine Veröffentlichung von Herrn Sabel und Herrn Dr. Wimmer (beide BMJ-Beamte) finden Sie hier.

Anschreiben Bundesjustizministerium

Übersicht Referentenentwurf

Referentenentwurf

Veröffentlichung von Herrn Sabel und Herr Dr.Wimmer

 

 

Fiskusprivileg bei Insolvenzverfahren gefährdet Arbeitsplätze
- Rückschritt in die Steinzeit -

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem aktuellen Sparprogramm angekündigt, dass sie das so genannte „Fiskusvorrecht“ im Insolvenzverfahren wieder einführen will. Damit würden die Finanzämter regelmäßig vor den anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse ihre Forderungen geltend machen können. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich entschieden gegen diese beabsichtigte Wiedereinführung aus, da sie nicht nur gegen elementare Grundsätze des Insolvenzrechts verstößt, sondern wohl auch zum Abbau von Arbeitsplätzen und zu Steuermindereinnahmen führen wird.

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BMF und BMJ legen Entwurf des Restrukturierungsgesetzes vor

Das BMF und das BMJ haben am 8.Juli 2010 ihren gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) vorgelegt.
Eine mündliche Anhörung zum Entwurf ist für den 22.Juli 2010 im BMF vorgesehen.

Anschreiben

Referentenentwurf des Restrukturierungsgesetzes

Entwurf der Restrukturierungsverordnung

Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim 7. Deutschen Insolvenzrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein am 17. M ärz 2010 in Berlin

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Veranstaltungsbericht 7.Insolvenzrechtstag

Anwaltsblatt 5/2010

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Aktuelle Veranstaltungen „Junge Insolvenzrechtler“

Auch in diesem Jahr sind wieder attraktive Veranstaltungen der Arbeitsgruppe "Junge Insolvenzrechtler" geplant.

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 03/2010

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7. Deutscher Insolvenzrechtstag
Rekordteilnahme

Zum 7. Deutschen Insolvenzrechtstag haben sich über 830 Teilnehmer (unbereinigt) angemeldet.
Der 6. Deutsche Insolvenzrechtstag 2009 war von insgesamt 702 Teilnehmern besucht worden (bereinigte Zahl).

Weitere Informationen sowie die Unterlagen der Referenten des 7. Deutschen Insolvenzrechtstages finden Sie hier

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Ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus einem Insolvenzplanverfahren, aus einer erteilten Restschuldbefreiung oder einer Verbraucherinsolvenz

Erstmal hat das BMF die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gemäß dem BMF-Schreiben an die Oberlandesgerichte zu Unternehmensplaninsolvenzen auch für natürliche Personen bestätigt.
Die explizite Erklärung im BMF-Schreiben vom 27.03.2003, dass keine Begünstigung von natürlichen Personen bei Planinsolvenzen möglich sei, ist danach ausdrücklich nicht anzuwenden.
Das Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Den kompletten Wortlaut finden Sie hier

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 02/2010

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 01/2010

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