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Thema |
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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 01/2012
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| Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung
des Restschuldbefreiungsverfahrens,
zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit
von Lizenzen
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| ESUG im Bundesgesetzblatt verkündet
Am 13. Dezember 2011 wurde das ESUG vom 7. Dezember 2011
im Bundesgesetzblatt Teil I, Ausgabe Nr. 64, S. 2582 bis 2591,
verkündet. Nach Artikel 10 des ESUG werden die Änderungen
der Insolvenzordnung zum 1. März 2012 in Kraft treten.
Die Artikel 4 und 5 (Änderungen des GVG und des Rechtspflegergesetzes)
sowie die Artikel 7 und 8 (Insolvenzstatistikgesetz und Änderung
des EGGVG) treten erst zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Zum Verkündungstext leitet dieser Link (kein Ausdruck
möglich, Nur-Lese-Fassung):
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl111s2582.pdf%27%5D
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| BMF-Erlass vom 09.12.2011 zur Umsatzsteuerentscheidung
des BFH vom 09.12.2010
Genau ein Jahr nach der für Insolvenzverwalter so bedeutsamen
Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.12.2010 (VR 22/10)
liegt jetzt endlich ein Runderlass des Bundesfinanzministeriums
vor zur Anwendbarkeit der BFH-Entscheidung (IV D 2 - S 7330/09/10001
:001 DOK
2011/0992053 ).
Sie finden den im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlichten
BMF-Erlass unter diesem Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/043__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
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| Information über die Ausschreibung
eines Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Justiz
vom 03.05.2011 (Bewerbungsfrist 20.06.2011) zum Thema "Auswirkungen
des geänderten Überschuldungsbegriffs in der InsO“
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Mitglieder-Rundbrief ARGE
InsO 06/2011
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| Vorträge prominenter Emeriti
auf dem jährlichen „Deutschen Insolvenzrechtstag“
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„Der BFH hat erneut ein Fiskusprivileg geschaffen“
(DAV/Berlin 05.10.2011) Der 5. Senat des Bundesfinanzhofes hat in einem Urteil vom
28. Juli 2011 (V R 28/09) entschieden, dass eine steuerbare Leistung auch bei der
freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vorliegt und
insoweit seine bisherige Rechtsprechung geändert.
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Mitglieder-Rundbrief ARGE
InsO 05/2011
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Mitglieder-Rundbrief ARGE
InsO 04/2011
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| 1. Europäischer Insolvenzrechtstag/First
European lnsolvency & Restructuring Congress / EIRC
der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
vom 8. bis 10. Februar 2012 in Brüssel
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| Frontalangriff des Fiskus gegen Gleichbehandlungsprinzip
der Insolvenzordnung
- Gesetzgebung und BFH-Rechtsprechung verhindern gleichmäßige
Verteilung an Gläubiger insolventer Unternehmen
- Rechtsunsicherheit verhindert Abschluss von Insolvenzverfahren
- keine Quotenausschüttungen an Gläubiger
- Ziel der Erhöhung staatlicher Einnahmen aus Insolvenzverfahren
wird trotzdem verfehlt!
- ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV legt Gutachten
des Steuerexperten Prof. Dr. Birk (Uni Münster) vor
- DAV bietet dem BMF seine Fachexpertise an
Informationen
des DAV für Parlamentarier, Presse und Verbände
Thesen
des 8. deutschen Insolvenzrechtstages zu -247 55 IV
110711
BT Druck 1706263 AO
Bundesfinanzhof
Urteil vom 9.12.2010 VR 22/10
Gutachten
zum Bundesfinanzhof Urteil
Kritik
zur BFH Entscheidung
Beispielsfall
für eine Umsatzsteuerberichtigung
Auswirkungen
auf Insolvenzplanverfahren
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Sonderrundschreiben der
ARGE InsO
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ESUG: Gegenäußerung der Bundesregierung
zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der
Sanierung von Unternehmen (BR-Drs. 127/11 -Beschluss)
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| Insolvenzverwalter: BFH-Urteil ist
Katastrophe für Sanierung von Unternehmen
Presseerklärung
Gemeinsamer
offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble; Bundesminister
der Finanzen
Gleichlautender Brief ging auch an Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
Bundesministerin der Justiz
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| Runder Tisch: Verbraucherinsolvenz
Verbände für Stärkung der Verbraucherinsolvenz
Am 6.April 2011 haben sich in Berlin auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung im DAV die mit dem Thema befaßten Verbände
zum ersten „Runden Tisch Verbraucherinsolvenz“
getroffen. Sie sprachen sich in einer
Gemeinsamen Erklärung
für die Stärkung der Verbraucherinsolvenz aus.
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| Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
kommt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
hat auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin ihre
Pläne für die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform
vorgestellt.
„Mit der mehrstufigen Insolvenzrechtsreform werden
die Rahmenbedingungen so geändert, dass Insolvenz eine
echte Chance zum Neuanfang bietet“, sagte die Bundesjustizministerin
in der Hauptstadt.
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| Stellungnahme des Bundesrates vom
15.4.2011 zum Referentenentwurf des ESUG
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| ESUG
Am Freitag, 15. April 2011 wird sich das Bundesrats-Plenum
mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen (ESUG) beschäftigen. Die drei damit befassten
Ausschüsse haben zum Teil sehr intensive Änderungsvorschläge.
Empfehlungen
der Auschüsse (Kurzfassung)
Empfehlungen
der Auschüsse
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| BFH stärkt Umsatzsteueranspruch
im Insolvenzfall
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| 8. Deutscher Insolvenzrechtstag 2011
in Berlin
Der 8. Insolvenzrechtstag ging am Freitag, den 8.4.2011 mit
einer neuen Rekordbeteiligung von 832 Teilnehmern zu Ende.
Den Auftakt bildete der Begrüßungsabend am Mittwoch,
den 6.4.2011 mit der obligatorischen Dinner Speech, die dieses
Mal Prof. Dr.
Bert Rürup hielt.
Der Vorsitzende der ARGE, Kollege Horst Piepenburg, eröffnete
am Donnerstag das Fachprogramm und führte in die Themen
kurz ein.
Begrüßungsrede
Rede
von Prof. Dr. Rürup
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Mitglieder-Rundbrief ARGE
InsO 03/2011
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Mitglieder-Rundbrief ARGE
InsO 02/2011
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Mitglieder-Rundbrief ARGE
InsO 01/2011
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| BFH: Insolvenzverwalter mit qualifizierten
Mitarbeitern sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig
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| Mentalitätswechsel für
eine andere Insolvenzkultur
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf
zur Reform des Insolvenzrechts (ESUG) hat Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Erklärung abgegeben
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Erster Schritt zur grundlegenden Insolvenzreform bringt
qualitative
Verbesserungen
- Neues Angebot an sanierungswillige
Unternehmer und Gläubiger -
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Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
liegt vor.
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