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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 01/2012

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Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,
zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit
von Lizenzen

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ESUG im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 13. Dezember 2011 wurde das ESUG vom 7. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt Teil I, Ausgabe Nr. 64, S. 2582 bis 2591, verkündet. Nach Artikel 10 des ESUG werden die Änderungen der Insolvenzordnung zum 1. März 2012 in Kraft treten. Die Artikel 4 und 5 (Änderungen des GVG und des Rechtspflegergesetzes) sowie die Artikel 7 und 8 (Insolvenzstatistikgesetz und Änderung des EGGVG) treten erst zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Zum Verkündungstext leitet dieser Link (kein Ausdruck möglich, Nur-Lese-Fassung):
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl111s2582.pdf%27%5D

BMF-Erlass vom 09.12.2011 zur Umsatzsteuerentscheidung des BFH vom 09.12.2010

Genau ein Jahr nach der für Insolvenzverwalter so bedeutsamen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.12.2010 (VR 22/10) liegt jetzt endlich ein Runderlass des Bundesfinanzministeriums vor zur Anwendbarkeit der BFH-Entscheidung (IV D 2 - S 7330/09/10001 :001 DOK
2011/0992053 ).
Sie finden den im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlichten BMF-Erlass unter diesem Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/043__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Information über die Ausschreibung eines Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Justiz vom 03.05.2011 (Bewerbungsfrist 20.06.2011) zum Thema "Auswirkungen des geänderten Überschuldungsbegriffs in der InsO“

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 06/2011

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Vorträge prominenter Emeriti auf dem jährlichen „Deutschen Insolvenzrechtstag“

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„Der BFH hat erneut ein Fiskusprivileg geschaffen“

(DAV/Berlin 05.10.2011) Der 5. Senat des Bundesfinanzhofes hat in einem Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09) entschieden, dass eine steuerbare Leistung auch bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vorliegt und insoweit seine bisherige Rechtsprechung geändert.

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 05/2011

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 04/2011

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1. Europäischer Insolvenzrechtstag/First European lnsolvency & Restructuring Congress / EIRC
der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
vom 8. bis 10. Februar 2012 in Brüssel

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Frontalangriff des Fiskus gegen Gleichbehandlungsprinzip der Insolvenzordnung

  • Gesetzgebung und BFH-Rechtsprechung verhindern gleichmäßige Verteilung an Gläubiger insolventer Unternehmen

  • Rechtsunsicherheit verhindert Abschluss von Insolvenzverfahren - keine Quotenausschüttungen an Gläubiger

  • Ziel der Erhöhung staatlicher Einnahmen aus Insolvenzverfahren wird trotzdem verfehlt!

  • ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV legt Gutachten des Steuerexperten Prof. Dr. Birk (Uni Münster) vor

  • DAV bietet dem BMF seine Fachexpertise an

Informationen des DAV für Parlamentarier, Presse und Verbände

Thesen des 8. deutschen Insolvenzrechtstages zu -247 55 IV

110711 BT Druck 1706263 AO

Bundesfinanzhof Urteil vom 9.12.2010 VR 22/10

Gutachten zum Bundesfinanzhof Urteil

Kritik zur BFH Entscheidung

Beispielsfall für eine Umsatzsteuerberichtigung

Auswirkungen auf Insolvenzplanverfahren

Sonderrundschreiben der ARGE InsO

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ESUG: Gegenäußerung der Bundesregierung

zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung
von Unternehmen (BR-Drs. 127/11 -Beschluss)

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Insolvenzverwalter: BFH-Urteil ist Katastrophe für Sanierung von Unternehmen

Presseerklärung

Gemeinsamer offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble; Bundesminister der Finanzen

Gleichlautender Brief ging auch an Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz

Runder Tisch: Verbraucherinsolvenz

Verbände für Stärkung der Verbraucherinsolvenz

Am 6.April 2011 haben sich in Berlin auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV die mit dem Thema befaßten Verbände zum ersten „Runden Tisch Verbraucherinsolvenz“ getroffen. Sie sprachen sich in einer

Gemeinsamen Erklärung

für die Stärkung der Verbraucherinsolvenz aus.

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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin ihre Pläne für die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.

„Mit der mehrstufigen Insolvenzrechtsreform werden die Rahmenbedingungen so geändert, dass Insolvenz eine echte Chance zum Neuanfang bietet“, sagte die Bundesjustizministerin in der Hauptstadt.

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Stellungnahme des Bundesrates vom 15.4.2011 zum Referentenentwurf des ESUG

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ESUG

Am Freitag, 15. April 2011 wird sich das Bundesrats-Plenum mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschäftigen. Die drei damit befassten Ausschüsse haben zum Teil sehr intensive Änderungsvorschläge.

Empfehlungen der Auschüsse (Kurzfassung)

Empfehlungen der Auschüsse

BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

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8. Deutscher Insolvenzrechtstag 2011 in Berlin

Der 8. Insolvenzrechtstag ging am Freitag, den 8.4.2011 mit einer neuen Rekordbeteiligung von 832 Teilnehmern zu Ende.
Den Auftakt bildete der Begrüßungsabend am Mittwoch, den 6.4.2011 mit der obligatorischen Dinner Speech, die dieses Mal Prof. Dr.
Bert Rürup hielt.
Der Vorsitzende der ARGE, Kollege Horst Piepenburg, eröffnete am Donnerstag das Fachprogramm und führte in die Themen kurz ein.

Begrüßungsrede

Rede von Prof. Dr. Rürup

Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 03/2011

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 02/2011

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Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 01/2011

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BFH: Insolvenzverwalter mit qualifizierten Mitarbeitern sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig

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Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts (ESUG) hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Erklärung abgegeben

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Erster Schritt zur grundlegenden Insolvenzreform bringt qualitative
Verbesserungen
- Neues Angebot an sanierungswillige Unternehmer und Gläubiger -

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Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
liegt vor.

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