|
Thema |
|
|
Haushaltsbegleitgesetz - Änderungen InsO
Der im ursprünglichen Sparpaket verabredete Vorrang
der Finanzämter in Insolvenzverfahren gegenüber nahezu
allen anderen Gläubigern ("Fiskusprivileg") wird
nicht wieder eingeführt. Stattdessen werden die Finanzbehörden
nur hinsichtlich der Umsatzsteuer, die Krisenunternehmen abführen
müssen, besser gestellt als bislang. Ihre Forderungen werden
nämlich zu "Masseforderungen" aufgewertet, also
unmittelbar aus dem noch vorhandenen Vermögen bezahlt, wenn
sie nach Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
zustande kommen. Das Bundesjustizministerium sieht dies nicht
als Bevorzugung des Fiskus, weil dieser dadurch fortan genauso
behandelt wird wie andere Gläubiger der Insolvenzmasse. Diese
haben allerdings wiederum Vorrang gegenüber sämtlichen
Altgläubigern des Schuldners aus der Zeit vor Eröffnung
des Insolvenzverfahrens.
Diese Ergänzung des Paragraphen 55 der Insolvenzordnung soll
300 Millionen Euro in die Staatskassen spülen. Weitere 400
Millionen Euro soll dem Fiskus sowie den Sozialkassen eine weitere Änderung
bringen: Danach sollen Insolvenzverfahren nicht mehr abgebrochen
werden, sobald das Krisenunternehmen jene Gläubiger ausbezahlt,
die einen Insolvenzantrag gestellt haben (Paragraph 14). Zusätzliche
50 Millionen verspricht sich die Koalition davon, dass die Finanzämter
künftig ihre Ansprüche gegen Forderungen des Schuldners
an den Fiskus aufrechnen und zu diesem Zweck auch an andere Gläubiger
abtreten dürfen (Paragraph 96)
Vorlage
Haushaltsgesetz
|
|
Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 04/2010
mehr
|
|
Lastschriftwiderruf - Einheitliche Rechtsgrundsätze
des IX. und XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs
Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat
und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs haben in zwei am 20.7.2010 verkündeten Urteilen,
die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze
zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift
bewirkten Zahlung entwickelt und damit die schon länger bestehenden
Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate (vgl. BGHZ 174,
84 ff. und BGHZ 177, 69 ff.) ohne Anrufung des Großen Senats
für Zivilsachen beigelegt.
Presseerklärung I
Presseerklärung II
Rundschreiben
des AG Münster (Insolvenzabteilung)
an die Insolvenzverwalter/innen
im Bezirk Münster
|
|
Protest gegen eine Wiedereinführung des Fiskusprivilegs
im Insolvenzverfahren
(Berlin 28.07.2010) In der letzten Ausgabe der ZIP (Zeitschrift
für Wirtschaftsrecht), Heft 28, Seite 1.317 f., findet sich
eine Protestresolution gegen die vom Bundesfinanzministerium betriebene
Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren.
Das Bundesjustizministerium wehrt sich zur Zeit noch ganz heftig
gegen diese Wiedereinführung einer bis 1999 geltenden Regelung.
Die Unterzeichner der Protestnote (Wissenschaftler, Insolvenzverwalter,
Insolvenzrichter und weitere Insolvenzpraktiker) fordern mit ihrem
Appell die Bundesregierung auf, von der geplanten Einführung
eines Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren Abstand zu nehmen. Auch
der Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins und die
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung haben sich in Pressemitteilungen
und Stellungnahmen deutlich gegen die Wiedereinführung des
Fiskusprivilegs ausgesprochen. Hier
finden Sie die Protest-Resolution in der ZIP und die Liste der Unterzeichner.
|
|
Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf
zur Änderung des FMStFG und des FMStBG vor
(Berlin 23.07.2010) Der Gesetzgeber in Form des Bundesfinanzministeriums
scheint in sommerlichen Gesetzgebungs-Rausch zu kommen: Am 22.07.2010
wurde ein weiterer Referentenentwurf (RefE) eines "Gesetzes
zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG)
und des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG)
pp" vorgelegt. Dieser neue RefE ergänzt durch neue Artikel
5 und 6 den am 19.07.2010 bekannt gewordenen RefE des Restrukturierungsgesetzes.
Hier finden Sie das Anschreiben und den Text des neuen BMF-Referentenentwurfs
|
|
Insolvenzrechtsausschuss und Handelsrechtsausschuss
des DAV nehmen Stellung zum Referentenentwurf
für ein Restrukturierungsgesetz
(Berlin 21.07.2010) Mit einer Frist zur Stellungnahme von weniger
als 14 Tagen haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium
am 8. Juli 2010 einen umfangreichen Referentenentwurf für ein „Gesetz
zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten
und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen
Organhaftung (Restrukturierungsgesetz, gemeinsamer Entwurf von BMJ
und BMF)“ dem DAV zur Stellungnahme übersandt. Sowohl
der Insolvenzrechtsausschuss unter Leitung des Kollegen Dr. Klaus
Pannen/Hamburg wie auch der Handelsrechtsausschuss, Vorsitzender
ist der Kollege Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking, haben es geschafft,
rechtzeitig innerhalb der Stellungnahmefrist in zwei ausgefeilten
Positionspapieren den Gesetzesvorschlag kritisch zu bewerten. Hauptziel
des Gesetzesvorhabens ist es, als wesentliche Lehre aus der Finanzmarktkrise
geeignete rechtliche Instrumente bereitzustellen, um Banken, die
in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder
zu sanieren oder abzuwickeln. Der 111-seitige Referentenentwurf
kreiert deshalb ein Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von
Kreditinstituten mit Hilfe von aufsichtsrechtlichen Instrumenten
zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung
und mit der Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute.
Das Konzept ist umrahmt von einem Bündel flankierender Maßnahmen.
Den gemeinsamen Gesetzentwurf von BMJ und BMF finden Sie auf der
Webseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de > Themen > Handels-
und Wirtschaftsrecht > Bankenrestrukturierung.
Die Stellungnahme Nr. 36/10 vom 19.07.2010 des Insolvenzrechtsausschusses
befasst sich mit Art. 1 bis 3 des Referentenentwurfs und den Themen:
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten; Änderung des
Kreditwesengesetzes; Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds
für Kreditinstitute.
Die Stellungnahme Nr. 40/10 vom
21.07.2010 des Handelsrechtsausschusses befasst sich mit den Artikeln
5 und 6 und den Themen: Änderung des Aktiengesetzes; Änderung
des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz.
Sie finden beide Stellungnahmen
auf der DAV-Webseite unter www.anwaltverein.de/interessenvertretung/stellungnahmen.
|
|
Gesetzentwurf mit einer Regelung zum Verfahren bei
der Insolvenzverwalterauswahl
(Berlin 20.07.2010) Das Bundesjustizministerium hat am 19.07.2010
den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
in der Justiz vorgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
11.08.2010 gegeben. Für das Insolvenzrecht relevant ist die
in Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung zum Verfahren
bei der Insolvenzverwaltervorauswahl. Die Inhalte des Gesetzentwurfs
ergeben sich auch aus einer vom BMJ beigefügten Übersicht.
Das Anschreiben des Bundesjustizministeriums, die erwähnte Übersicht
und den Referentenentwurf sowie eine Veröffentlichung von Herrn
Sabel und Herrn Dr. Wimmer (beide BMJ-Beamte) finden Sie hier.
Anschreiben
Bundesjustizministerium
Übersicht
Referentenentwurf
Referentenentwurf
Veröffentlichung von Herrn Sabel und Herr Dr.Wimmer
|
|
Fiskusprivileg bei Insolvenzverfahren gefährdet
Arbeitsplätze
- Rückschritt in die Steinzeit -
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem aktuellen Sparprogramm
angekündigt, dass sie das so genannte „Fiskusvorrecht“ im
Insolvenzverfahren wieder einführen will. Damit würden
die Finanzämter regelmäßig vor den anderen Gläubigern
aus der Insolvenzmasse ihre Forderungen
geltend machen können.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV)
spricht sich entschieden gegen
diese beabsichtigte Wiedereinführung
aus, da sie nicht nur gegen elementare
Grundsätze des Insolvenzrechts
verstößt,
sondern wohl auch zum Abbau von
Arbeitsplätzen und zu Steuermindereinnahmen
führen wird.
mehr
|
|
BMF und BMJ legen Entwurf des Restrukturierungsgesetzes
vor
Das BMF und das BMJ haben am 8.Juli 2010 ihren gemeinsamen Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von
Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für
Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist
der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) vorgelegt.
Eine mündliche Anhörung zum Entwurf ist für den 22.Juli
2010 im BMF vorgesehen.
Anschreiben
Referentenentwurf
des Restrukturierungsgesetzes
Entwurf
der Restrukturierungsverordnung
|
|
Rede der Bundesministerin der Justiz
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
MdB beim 7. Deutschen Insolvenzrechtstag der Arbeitsgemeinschaft
Insolvenzrecht
im Deutschen Anwaltverein am 17.
M ärz 2010 in Berlin
mehr
|
|
Veranstaltungsbericht 7.Insolvenzrechtstag
Anwaltsblatt 5/2010
mehr
|
|
Aktuelle Veranstaltungen „Junge Insolvenzrechtler“
Auch in diesem Jahr sind wieder attraktive Veranstaltungen der
Arbeitsgruppe "Junge Insolvenzrechtler" geplant.
mehr
|
|
Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 03/2010
mehr
|
|
7. Deutscher Insolvenzrechtstag
Rekordteilnahme
Zum 7. Deutschen Insolvenzrechtstag haben sich über 830
Teilnehmer (unbereinigt) angemeldet.
Der 6. Deutsche Insolvenzrechtstag
2009 war von insgesamt 702 Teilnehmern besucht worden (bereinigte
Zahl).
Weitere Informationen sowie die Unterlagen der Referenten des
7. Deutschen Insolvenzrechtstages finden Sie hier
.
|
|
Ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus einem
Insolvenzplanverfahren, aus einer
erteilten Restschuldbefreiung oder
einer Verbraucherinsolvenz
Erstmal hat das BMF die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gemäß dem
BMF-Schreiben an die Oberlandesgerichte zu Unternehmensplaninsolvenzen
auch für natürliche Personen bestätigt.
Die explizite Erklärung im BMF-Schreiben vom 27.03.2003, dass
keine Begünstigung von natürlichen Personen bei Planinsolvenzen
möglich sei, ist danach ausdrücklich nicht anzuwenden.
Das Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder
ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Den
kompletten Wortlaut finden Sie
hier
.
|
|
Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 02/2010
mehr
|
|
Mitglieder-Rundbrief ARGE InsO 01/2010
mehr
|